Überparteiliche Listenverbindungen sollen im Kanton Solothurn verboten werden. Der Kantonsrat hat sich am Mittwoch mit 52 zu 40 Stimmen für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen. Zulässig bleiben sollen Listenverbindungen zwischen den Mutter- und Jungparteien.
FDP und SVP forderten in einem überparteilichen Auftrag eine Gesetzesvorlage, wonach bei kantonalen und kommunalen Wahlen nur noch Verbindungen zwischen Listen der gleichen Parteien zulässig sind.
Damit sollen wahltaktische Listenverbindungen unterbunden werden. Diese helfen den Parteien oft, Restmandate zu erobern. Bei nationalen Wahlen sollen im Kanton Solothurn die Listenverbindungen über Parteigrenzen hinweg zugelassen bleiben.
Gegen das Verbot von überparteilichen Listenverbindungen sprachen sich CVP, GLP, EVP aus. Auch SP und Grüne übten Kritik. Sie wollten nicht „ein einzelnes Element im Wahlrecht herausbrechen“ und verlangten deshalb eine generelle Überprüfung des Wahlsystems. Diese Forderung fand im Parlament keine Mehrheit.
Die Regierung muss nun gegen ihren Willen innerhalb eines halben Jahres eine Revision des Gesetzes über die politischen Rechte ausarbeiten. Danach entscheidet der Kantonsrat über die Revision.
Es zeichnet sich ab, dass das Volk wohl das letzte Wort sprechen dürfte. Von verschiedener Seite wurde im Rat bereits ein Referendum gegen die Vorlage angekündet.
Eine Volksabstimmung könnte frühestens im November stattfinden. Würde der Souverän der Vorlage zustimmen, so könnte das Verbot bei den kantonalen Wahlen 2013 gelten.