Solothurner Polizisten müssen Schweizer sein

Im Kanton Solothurn können auch künftig nur Schweizer Bürger Polizist werden. Eine von der Regierung vorgeschlagene Lockerung dieser Bestimmung fiel in der Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Kantonspolizei durch.

Im Kanton Solothurn können auch künftig nur Schweizer Bürger Polizist werden. Eine von der Regierung vorgeschlagene Lockerung dieser Bestimmung fiel in der Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Kantonspolizei durch.

Der von ihr vorgeschlagene Verzicht auf das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung für die Aufnahme in die Polizeischule und für die Anstellung als Polizist sei umstritten, schreibt die Solothurner Regierung in ihrer Botschaft an den Kantonsrat. Sie erachtete den Vorschlag deshalb als nicht mehrheitsfähig und verzichte darauf.

Somit bleibt im Kanton Solothurn das Schweizer Bürgerrecht wie bisher von Gesetzes wegen eine notwendige Voraussetzung sowohl für die Aufnahme in die Polizeischule als auch für die Anstellung als Polizist.

Die restlichen Punkte der Gesetzesrevision waren unbestritten. Die Solothurner Regierung nahm am Dienstag Kenntnis von der Vernehmlassung und verabschiedete das revidierte Gesetz zuhanden des Kantonsrates. Die Gesetzesänderungen bezwecken vor allem die Verbesserung der Gefahrenabwehr und die Erhöhung des Opferschutzes.

In der Vernehmlassung positiv aufgenommen wurde, dass die Polizei die Ermächtigung bekommt, künftig präventive Sicherstellungen vornehmen sowie Observationen und verdeckte Vorermittlungen durchführen zu können.

Auf gutes Echo stiess gemäss Angaben der Regierung auch das Kantonale Bedrohungsmanagement (KBM) zur Früherkennung und Verhinderung schwerer Gewalttaten. Das Abgabeverbot von Alkohol an Minderjährige durch nicht obhutsberechtigte Personen wurde grossmehrheitlich begrüsst.

Kritisiert wurde aber der Verzicht auf eine Rechtsgrundlage für Alkohol-Testkäufe. Deshalb schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Schaffung einer solchen Bestimmung vor.

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