Solothurner Primarlehrer wegen Kinderpornografie fristlos entlassen

Ein Primarschullehrer ist im Kanton Solothurn wegen des Verdachts auf Kinderpornografie fristlos entlassen worden. Das kantonale Volksschulamt eröffnete als Aufsichtsbehörde gegen den Lehrer ein Verfahren auf Entzug der Berufsausübungsbewilligung.

Foto einer Webseite mit Kinderpornografie (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Primarschullehrer ist im Kanton Solothurn wegen des Verdachts auf Kinderpornografie fristlos entlassen worden. Das kantonale Volksschulamt eröffnete als Aufsichtsbehörde gegen den Lehrer ein Verfahren auf Entzug der Berufsausübungsbewilligung.

Gegen den Lehrer läuft ein Strafverfahren im Rahmen der internationalen Polizeioperation «Spade» gegen Kinderpornografie, wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilte. Es bestehe dringender Tatverdacht.

Dem internationalen Kinderporno-Ring war die Polizei im kanadischen Toronto auf die Schliche gekommen. Sie hatte unter dem Codenamen «Spade» mehrere Jahre ermittelt und ihre Ermittlungsergebnisse anschliessend Fahndern in mehr als 50 Ländern zur Verfügung gestellt.

Das Strafverfahren gegen Lehrer ist gemäss Solothurner Staatskanzlei noch nicht abgeschlossen. Es gelte daher die Unschuldsvermutung. Die Tatvorwürfe stünden nach bisherigem Erkenntnisstand nicht im direkten Zusammenhang mit der Schule, an der die Lehrperson unterrichtet habe.

Es gilt Nulltoleranz

An Solothurner Schulen gebe es keinen Platz für pädophile, süchtige oder gewalttätige Lehrpersonen und für Lehrpersonen mit «deliktischen Aktivitäten» im Bereich der verbotenen harten Pornografie oder der sexuellen Handlungen mit Kindern, heisst es in der Medienmitteilung.

Es gelte eine Nulltoleranz. Die Strafverfolgungsbehörden, das Departement Bildung und Kultur sowie die Schulleitung hätten mit dem raschen und koordinierten Vorgehen gegen den Lehrer die ständige Praxis im Kanton bestätigt.

Die Eltern der von der Lehrerentlassung betroffenen Schulkinder und das Schulkollegium seien von der Schulleitung informiert worden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes machte die Staatskanzlei keine weiteren Angaben.

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