Der Solothurner Regierungsrat begrüsst die geplante Rehabilitierung administrativ versorgter Personen. Dabei geht es um Menschen, die bis 1981 wegen „Liederlichkeit“ oder „lasterhaften Lebenswandels“ ins Gefängnis mussten, ohne straffällig geworden zu sein.
Auch die historische Aufarbeitung durch eine unabhängige Kommission werde befürwortet, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit. Die betroffenen Personen sollten einen einfachen und kostenlosen Zugang zu ihren Akten erhalten.
Der Regierungsrat schlägt in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz vor, eine finanzielle Wiedergutmachung in Form einer pauschalen Genugtuung zu schaffen. Den finanziellen Rahmen solle das Opferhilfegesetz vorgeben.
Als Minimum will der Regierungsrat einen Härtefall-Fonds. Der Bund soll ein Startkapital in den Fonds einzahlen, an dem sich dann auch die Kantone beteiligen können.
Weggesperrt worden waren bis 1981 unverheiratete, schwangere Frauen und junge Männer, die als „arbeitsscheu“ eingestuft wurden. Für dieses düstere Kapitel in der Schweizer Vergangenheit entschuldigte sich 2011 die damalige Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf offiziell.
Menschen aus der Bahn geworfen
Auch im Vollzug in häufig ungeeigneten Anstalten wurden die Rechte der Betroffenen missachtet und vielerorts deren Integrität verletzt, wie der Solothurner Regierungsrat in ihrer Stellungnahme festhält.
So kam es unter anderem zu Einweisungen in Gefängnisse, zu Kindswegnahmen und Zwangsadoptionen. Viele Betroffene wurden aus der Bahn geworfen, konnten keine Ausbildung abschliessen und konnten später aufgrund ihrer Belastungen in der Gesellschaft nur schwer Fuss fassen.