Im Kanton Solothurn sollen Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) auf kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht erhalten können. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechende Forderung. Die Gemeinden sollen selbst über das Mitspracherecht entscheiden können.
Dieses biete den Einwohnergemeinden Chancen, niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer in die politische Verantwortung zu integrieren, schreibt der Regierungsrat in einer Stellungnahme vom Montag.
Hinzu komme, dass durch einen grösseren Kandidatenkreis mehr Personen zur Auswahl für die Besetzung der politischen Ämter zur Verfügung stehen würden. Auch könnte das Knowhow der Einwohner in einer Gemeinde besser genutzt werden.
Jede Gemeinde soll gemäss Regierungsrat jedoch explizit über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für niedergelassene Ausländer entscheiden können. Solange eine Gemeinde nicht aktiv werde, bleibe es bei der heutigen Regelung.
Volksauftrag belebt Thema wieder
Der Regierungsrat unterstützt das entsprechende Anliegen eines Volksauftrags, der von mehr als 200 Personen unterzeichnet wurde. Als nächsten Schritt muss nun der Kantonsrat entscheiden, ob er den Volksauftrag für erheblich erklären will.
Danach muss der Regierungsrat eine Vorlage zur Revision des Gemeindegesetzes ausarbeiten. Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen.
Im Kanton Solothurn sind bislang mehrere politische Anläufe gescheitert, ein Ausländerstimmrecht einzuführen. Die Volksinitiative «zäme läbe – zäme wähle» wurde 1997 deutlich abgelehnt. Das Begehren wollte ein generelles Ausländerstimmrecht auf kantonale und kommunaler Ebene einführen.
Das Volk verwarf 2005 eine Teilrevision des Gemeindegesetzes. Damit sollte die Grundlage für ein freiwilliges Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene geschaffen werden.
Acht Kantone kennen gemäss Angaben des Regierungsrats ein Ausländerstimmrecht in kommunalen Angelegenheiten. Die Kantone AR, BS und GR verfügen über ein fakultatives Ausländerstimmrecht. Die Kantone FR, GE, JU, NE und VD haben ein obligatorisches Ausländerstimmrecht in kommunalen Angelegenheiten eingeführt.