Die Solothurner Regierung will nicht gesetzlich festschreiben, welche Kleider Schülerinnen und Schüler tragen dürfen und welche nicht. Sie empfiehlt dem Kantonsparlament, zwei Fraktionsaufträge als nicht erheblich zu erklären.
Die SVP will mit ihrem Vorstoss ein Kopftuchverbot im Gesetz verankern. Die Unsicherheit bei Behörden und in der Politik sei nach dem Kopftuchurteil des Bundesgerichts gross, heisst es in der Begründung. Von der Politik werde deshalb eine Antwort auf diese Frage erwartet: Kopftuch an Schulen: ja oder nein.
Der Vorstoss der CVP/EVP/glp/BDP-Fraktion verlangt generelle Kleidervorschriften. Es zeige sich immer wieder, dass durch Tragen oder Nichttragen von Kleidungsstücken der Unterricht oder einzelne Unterrichtsteile erschwert oder im Einzelfall gar verunmöglicht würden, schreibt die Fraktion.
Die Solothurner Regierung sieht in beiden Fällen keinen Bedarf. Die Schulen des Kantons Solothurn pflegten einen professionellen und verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Thema, stellt der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort fest.
Bisher seien an den Solothurner Schulen keine nicht von den Schulen im Dialog lösbaren Probleme festgestellt worden. In Sachen Kopftuchtragen seien weder Anfragen noch Beschwerden eingegangen. Deshalb erachte der Regierungsrat die jetzige Regelung als sinnvoll, angemessen und ausreichend.