Solothurner Regierung: Rauschtrinker sollen nicht selbst zahlen

Die Solothurner Regierung hält nichts davon, dass so genannte Komatrinker ihre Spitalkosten selber tragen müssen. Es sei wenig wahrscheinlich, dass allfällige Kostenfolgen wegen ungedeckter Arztrechnungen Personen von einem Alkoholexzess abhalten könnten.

Die Solothurner Regierung hält nichts davon, dass so genannte Komatrinker ihre Spitalkosten selber tragen müssen. Es sei wenig wahrscheinlich, dass allfällige Kostenfolgen wegen ungedeckter Arztrechnungen Personen von einem Alkoholexzess abhalten könnten.

Die Kostenbeteiligung werde auch zu diversen Problemen führen, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Montag an das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Allein die Klärung der Schuldfrage bringe einen Mehraufwand auf allen Stufen.

Die Regierung sieht das Risiko, dass Dritte die Rauschtrinker nicht mehr oder zu spät in ärztliche Behandlung bringen, weil sie keine Kosten verursache wollen.

Der Vorentwurf zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrates Toni Bortolozzi zurück. Die Vorlage schlägt vor, dass medizinische Behandlungen als Folge von übermässigem Alkoholkonsum grundsätzlich selbst verschuldet sind.

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