Die Solothurner Regierung hat am Dienstag beschlossen, dass der Finanzausgleich 2015 noch nach dem geltenden Gesetz abgewickelt wird. Damit wissen die Gemeinden mit Blick auf das Budget jetzt schon, wieviel sie vom Finanzausgleich erhalten werden oder wieviel sie dort einzahlen müssen.
Der Kantonsrat hatte den neuen Finanz- und Lastenausgleich im Mai dieses Jahres genehmigt. Ob das Gesetz wie geplant auf Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden kann oder ob dagegen das Referendum ergriffen wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
Aus diesem Grund entschied die Solothurner Regierung, dass der Finanzausgleich 2015 noch nach der bisherigen Regelung abgewickelt wird. Dies teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.
Die vom Kantonsparlament verabschiedete Neugestaltung bringt den Solothurner Gemeinden künftig einen Systemwechsel. Nicht mehr die Steuerkraft der einzelnen Gemeinden bildet die Grundlage für den Ausgleich, sondern Faktoren wie die Zentrumsfunktion von Gemeinden sowie Städten fallen ins Gewicht.
Ein grosser Teil der Gemeinden wird vom Ausgleich profitieren. Finanzstarke Gemeinden müssen voraussichtlich bis zu 15 Millionen Franken mehr in den Ausgleich bezahlen als bei der geltenden Regelung.