Die Solothurner Regierung will den Strassenbaufonds durch eine Strassenrechnung ersetzen und die vorhandenen Mittel künftig gezielter einsetzen. Dies erfordert eine Teilrevision des Strassengesetzes, die am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt wurde.
Das Ziel der Neuordnung bestehe darin, mehr finanziellen Spielraum zur Optimierung der kantonalen Strasseninfrastruktur zu erhalten, ohne die Motorfahrzeugsteuern zu erhöhen, teilte die Solothurner Regierung am Dienstag mit.
Dieser Spielraum soll dazu genutzt werden, vordringliche Investitionsprojekte voranzutreiben. Als Beispiel nennt die Regierung die Umfahrung Klus, den Anschluss an die H18 in Aesch BL in Form der Umfahrung Dornach sowie die Neugestaltung der Autobahnanschlüsse in Oensingen und Egerkingen.
Finanzieller Spielraum soll mit der Teilrevision in erster Linie deshalb gewonnen werden, weil künftig weniger Geld aus den Motorfahrzeugsteuern zur Finanzierung der Verkehrsüberwachung eingesetzt werden muss. Zudem sollen die Strassenvorhaben systematisch priorisiert werden, damit das Geld noch gezielter eingesetzt werden kann.
Finanzielle Kompetenzen neu regeln
Mit der Teilrevision des Strassengesetzes will die Regierung auch einer langjährigen finanzpolitischen Forderung entsprechen, indem der Strassenbaufonds durch eine Strassenrechnung ersetzt wird. In diesem Zusammenhang geht es unter anderem um finanzielle Kompetenzen.
Das heutige Projektreferendum, für Vorhaben, die mehr als 25 Millionen Franken kosten, soll in ein spezialrechtliches Finanzreferendum umgewandelt werden. Ebenso sollen die Ausgabenkompetenzen des Regierungsrates spezialrechtlich geregelt werden. Der Regierungsrat soll neu eine Finanzkompetenz von maximal 3 Millionen Franken erhalten, analog zur Finanzkompetenz beim Spitalbau.
Bei Neubau- und Ausbauprojekten ist es zudem vorgesehen, nicht nur die Standortgemeinden an den Kosten zu beteiligen, sondern auch jene Gemeinden, welche einen ausserordentlichen Nutzen aus den Projekten ziehen.
Die ursprünglich ins Auge gefasste Entlastung der Einwohnergemeinden beim baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen wurde vorerst auf Eis gelegt. Sie soll erst dann weiterverfolgt werden, wenn sich konkrete Möglichkeiten zur Kompensation der Entlastung der Gemeinden zu Gunsten des kantonalen Haushalts abzeichnen.
Mit der Teilrevision des Strassengesetzes soll auch die Finanzierung von Velowegen von kantonaler Bedeutung neu geregelt werden. Der Kanton will sich finanziell stärker bei der Ausgestaltung von Velowegen auf Gemeindestrassen und bei Massnahmen zur Schliessung von Netzlücken engagieren.