Im Kanton Solothurn sollen sich die Gemeinden und der Kanton 2014 die Kosten für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV je hälftig teilen. Das hat der Regierungsrat vorgeschlagen. Die Gemeinden würden um 8,5 Millionen Franken entlastet, der Kanton entsprechend belastet.
Es handle sich um eine Übergangslösung, schreibt der Regierungsrat in der am Dienstag an das Kantonsparlament verabschiedeten Botschaft. Seit 2010 übernehmen die Einwohnergemeinden 56,4 Prozent und der Kanton 43,6 Prozent der Kosten für die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV.
Die Gesamtaufwendungen für die EL zur AHV belaufen sich 2014 im Kanton Solothurn auf insgesamt 92 Millionen Franken. Der Bund leistet Subventionen von 20 Millionen Franken. Demnach müssten Kanton und Gemeinden je 36 Millionen Franken übernehmen.
Die Aufwendungen für die EL zur Invalidenversicherung (IV) belaufen sich auf total 123 Millionen Franken. Auch hier wird der Bund 24 Millionen Franken übernehmen. Kanton und Gemeinden sollen je 30,5 Millionen Franken bezahlen.
Schwierige Aufgabenentflechtung
Der Regierungsrat begründet den neuen Kostenverteiler damit, dass die Abklärungen für eine Aufgabenentflechtung bei den Sozialkosten, zu denen auch die Pflegefinanzierung gehört, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden prüft derzeit verschiedene Varianten zur Kostenteilung.
Analysen zeigen gemäss Regierungsrat, dass die von den Gemeinden getragenen Lasten der sozialen Sicherheit leicht stärker gewachsen sind als die diejenigen des Kantons.
Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf den bestehenden Konsens rechtfertige sich die vorübergehende Entlastung der Gemeinden und eine Belastung des Kantons für das Jahr 2014, hält der Regierungsrat fest.