Solothurner Regierung will kantonale Pensionskasse ausfinanzieren

Der Solothurner Regierungsrat will die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO), bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, ausfinanzieren. Der Kanton und die Gemeinden sollen den Fehlbetrag in der PKSO von rund 1,1 Milliarden Franken decken.

Der Solothurner Regierungsrat will die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO), bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, ausfinanzieren. Der Kanton und die Gemeinden sollen den Fehlbetrag in der PKSO von rund 1,1 Milliarden Franken decken.

Eine Ausfinanzierung der Kasse biete den Versicherten einen erheblichen Mehrwert, da die Gefahr von zukünftig erforderlichen Sanierungsmassnahmen deutlich verringert werde, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit. Er schickte seine Vorschläge in eine Vernehmlassung.

Mit den Änderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sind die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen gefordert, bis 1. Januar 2014 ihren Deckungsgrad auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen.

Eine volle Ausfinanzierung der PKSO auf 100 Prozent ist gemäss Regierungsrat vorteilhafter, zumal damit die Probleme, welche sich bei einem weiterhin bestehenden Fehlbetrag ergeben würden, sofort und langfristig gelöst werden könnten.

Deckungsgrad beträgt 70 Prozent

Ende 2011 betrug der Deckungsgrad der PKSO 70,8 Prozent. Um ihn auf 100 Prozent anzuheben, sollen der Kanton (mitsamt den Spitälern) 758 Millionen Franken und die Gemeinden 377 Millionen Franken einzahlen. Bei der Pensionskasse sind insgesamt 11’467 Personen versichert.

Der Regierungsrat schlägt vor, dass sich die Versicherten indirekt an der Ausfinanzierung der Pensionskasse beteiligen. So sollen die Arbeitgeber insgesamt 3,5 Prozent tiefere Beiträge für die berufliche Vorsorge ihrer Angestellten bezahlen.

Dies wird den Kanton, die Gemeinden sowie die Anschlussmitglieder der PKSO pro Jahr um rund 25 Millionen Franken entlasten. Eine Folge davon ist, dass der Teuerungsausgleich nicht mehr voll gewährt werden kann.

Mit der vollständigen Ausfinanzierung der Pensionskasse wird die Staatsgarantie entfallen. Wenn die PKSO später in eine Unterdeckung gerät, so müssen die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Sanierungsmassnahmen zu gleichen Teilen finanzieren.

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