Die Solothurner Regierung wehrt sich gegen die Einrichtung eines zentralen Sozialregisters ähnlich dem Betreibungsregister. Sie glaubt, dass die in letzter Zeit ergriffenen Massnahmen zur Senkung der Sozialhilfekosten genügen und lehnt einen kantonsrätlichen Auftrag aus SVP-Kreisen ab.
Der von ihr im Februar 2014 beschlossene Massnahmenplan sei darauf ausgerichtet, die Mittel in der Sozialhilfe wirkungsorientierter einzusetzen, schreibt die Regierung in ihrem am Dienstag veröffentlichten Antrag zum SVP-Auftrag. Künftig würden mehr und bessere Mittel zur Bekämpfung von unrechtmässigem Leistungsbezug zur Verfügung stehen.
Teil des Massnahmenplans sei auch ein sinnvoller Datenaustausch zwischen den Sozialregionen und dem Kanton. Dabei könne auf Bestehendem aufgebaut werden. Demgegenüber sei die Realisierung und das Führen eines neuen Sozialregisters mit hohem, zusätzlichem Aufwand verbunden, meint die Regierung.
Ihrer Ansicht nach ist es wichtig, dass bei den Sozialregionen zuverlässige und regelmässige Leistungs- bzw. Dossierkontrollen durchgeführt werden. Mit gut ausgebildetem Personal und mit professionellen Strukturen könnten nicht berechtigte Sozialhilfebeiträge auf ein Minimum reduziert werden.
Ein zentrales Sozialregister vereinfache die öffentliche Kontrolle, heisst es dagegen im SVP-Vorstoss. Ähnlich wie beim Betreibungsregister die «Schuldenwanderer» könnten mit einem Sozialregister die «Sozialwanderer» besser erfasst werden. Auch Personen oder Familien mit mehreren Adressen könnten damit besser entdeckt werden.
Die Solothurner Regierung will den Vorstoss nicht für erheblich erklären lassen. Der Kantonsrat wird sich an einer seiner nächsten Sitzungen damit befassen.