Das Solothurner Volk wird am 3. März 2013 die Kantonsregierung und das Kantonsparlament neu wählen. Das hat die Regierung beschlossen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Exekutive würde am 14. April stattfinden.
Der grosse Solothurner Wahltag vom 3. März 2013 ist zugleich ein eidgenössischer Abstimmungstermin. Mit dem Zusammenlegen von Wahlen und Abstimmung könnten Aufwand und Kosten gespart werden, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Regierungswahlen würde sechs Wochen nach dem ersten Wahlgang stattfinden. Ein früherer Termin fällt gemäss Staatskanzlei aus verschiedenen Gründen ausser Betracht.
Am 31. März – vier Wochen nach dem ersten Wahlgang – ist Ostern. Zudem sei nicht klar, ob alle Gesetzesänderungen beschlossen würden, welche zur Verkürzung der Frist für den zweiten Wahlgang nötig seien. Deshalb müsse der Wahlkalender nach geltenden Recht festgelegt werden.
Würde der zweite Wahlgang unter den geltenden Rahmenbedingungen bereits am 7. April festgesetzt, könnten die meisten Auslandschweizer ihr Wahlrecht nicht ausüben und würden faktisch vom Urnengang ausgeschlossen.
Im Weiteren wäre ein zusätzlicher Urnengang für die Amteibeamtenwahlen und die Gemeinderatswahlen erforderlich, wie die Staatskanzlei festhält. Ein solcher hätte Kosten für den Kanton und die Gemeinden von rund 300’000 Franken zur Folge.
Auch müssten die Wahlberechtigten nach drei Wochen schon wieder zu Wahlen aufgeboten werden. Die Wahlbeteiligung wäre eher tief, wenn nur ein zweiter Wahlgang stattfinden würde.