Im Kanton Solothurn soll die Sexarbeit erstmals in einem Gesetz geregelt werden. Der Regierungsrat hat im Entwurf des neuen Wirtschaftsgesetzes unter anderem eine Berufsausübungs-Bewilligungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vorgeschlagen.
Eine Bewilligung für die Sexarbeit soll nur erteilt werden, wenn die gesuchstellende Person volljährig ist, heisst es im am Montag veröffentlichten Gesetzesentwurf.
Eine Person mit ausländischer Staatsbürgerschaft muss zudem zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz zugelassen sein. Eine Bewilligung erhält nur, wer über eine Kranken- und Unfallversicherung verfügt. Der Regierungsrat will zudem eine Betriebs- und Vermittlungsbewilligung einführen.
Der Regierungsrat will auch die Kunden und Kundinnen von Sexarbeit in die Pflicht nehmen. Sie sollen verpflichtet werden, sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen. Bisher war die Sexarbeit im Kanton Solothurn nicht geregelt.
Mit einer Bewilligungspflicht werde die Sexarbeit als wirtschaftliche Tätigkeit anerkannt und damit anderen Tätigkeiten gleichgestellt, hält der Regierungsrat fest. Daher solle das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit die Bewilligungen erteilen und nicht die Polizei.
Wirtschaftsgesetz in Vernehmlassung
Die Bestimmungen zur Sexarbeit sind nur ein Bestandteil des neuen Wirtschaftsgesetzes. Der Regierungsrat will im Gesetz vor allem die wirtschaftsrelevanten Regelungen des Kantons neu zusammenfassen. Die geltenden Bestimmungen werden ohne materielle Änderungen überführt.
Ändern will der Regierungsrat jedoch die Voraussetzungen für gastwirtschaftliche Bewilligungen. Neu sollen diese Bewilligungen an das Vorliegen einer entsprechenden Baubewilligung gekoppelt werden.
Damit sollen die Anliegen des Umwelt- und Lärmschutzes berücksichtigt und Doppelspurigkeiten im Bewilligungsverfahren vermieden werden, wie der Regierungsrat festhält.
Er schlägt auch vor, dass die Gemeinden künftig für die Bewilligung von Anlässen zuständig sind. Im Wirtschaftsgesetz soll ferner die Förderung des Tourismus verankert werden. Der Gesetzesentwurf geht bis Ende Februar 2013 in eine Vernehmlassung.