Solothurner Stipendiengesetz den Bundesvorgaben angepasst

Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag das kantonale Stipendiengesetz den Bundesvorgaben angepasst. Damit kommt der Kanton Solothurn in den Genuss von Bundesbeiträgen, obwohl er dem Stipendienkonkordat gar nicht beigetreten ist.

Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag das kantonale Stipendiengesetz den Bundesvorgaben angepasst. Damit kommt der Kanton Solothurn in den Genuss von Bundesbeiträgen, obwohl er dem Stipendienkonkordat gar nicht beigetreten ist.

Das neue Ausbildungsbeitragsgesetz des Bundes war am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Danach gewährt der Bund den Kantonen nur noch Beiträge, wenn sie mit ihren Ausbildungsbeiträgen für den tertiären Bildungsbereich einzelne Bestimmungen des Stipendienkonkordats einhalten.

Dies gilt auch für Kantone, die dem Stipendienkonkordat nicht beigetreten sind. Deshalb musste auch der Kanton Solothurn seine Stipendiengesetzgebung anpassen. Die Anpassungen betreffen konkret zwei Punkte.

Nach dem Stipendienkonkordat gilt neu die Beitragsberechtigung auch für Personen, die seit fünf Jahren in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind und über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen.

Nach heutigem kantonalem Recht werden Ausbildungsbeiträge in der Regel nur für die ordentliche Dauer der Ausbildung gewährt. Nach dem Stipendienkonkordat hingegen besteht der Anspruch auf Ausbildungsbeiträge bei mehrjährigen Ausbildungsgängen bis zu zwei Semestern über die Regelstudiendauer hinaus.

Im Solothurner Kantonsrat gaben diese Änderung nur wenig Anlass zu Diskussionen. Man könne gar nicht anders als zustimmen, da der Bund die Kantone unter Druck setzte, sagte die SVP-Sprecherin. Dies sei nicht die feine Art der Demokratie.

Es gehe weniger um die Bundesbeiträge, sondern darum, dass alle die selben Bildungschancen haben, meinte die SP-Sprecherin. Es würden Ungleichheiten und Diskriminierungen aufgehoben, meinte auch der Sprecher der Grünen. Die Gesetzesänderung wurde mit 92 zu 0 Stimmen genehmigt.

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