Das Solothurner Volk wird am 12. März 2017 die fünf Mitglieder der Kantonsregierung und die 100 Mitglieder des Kantonsrats neu wählen. Der «Superwahltag» finden nur vier Wochen nach der eidgenössischen Abstimmung statt.
Mit dem Termin 12. März weicht der Regierungsrat von der langjährigen Praxis ab, die kantonalen Wahlen und Abstimmungen auf eidgenössische Abstimmungstage zu legen.
Der eidgenössische Abstimmungstermin vom 12. Februar hätte gemäss Regierungsrat viele Nachteile wie Sportferien. Die Anmeldefrist würde bereits Ende November ablaufen, und die Parteien müssten ihren Wahlkampf vor und nach dem Jahreswechsel machen.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Regierungsrat wird am 23. April stattfinden, sechs Wochen nach dem ersten Durchgang, wie die Staatskanzlei am Dienstag weiter mitteilte.