Solothurner «Wagabunten» neue Räumungsfrist gesetzt

Die alternative Wohngruppe «Wagabunten» in Solothurn muss den städtischen Platz im Grabacker bis spätestens am 10. August geräumt haben. Das hat die Baukommission der Stadt beschlossen und eine Wiederherstellungsverfügung erlassen. Es droht die Zwangsräumung.

Die alternative Wohngruppe «Wagabunten» in Solothurn muss den städtischen Platz im Grabacker bis spätestens am 10. August geräumt haben. Das hat die Baukommission der Stadt beschlossen und eine Wiederherstellungsverfügung erlassen. Es droht die Zwangsräumung.

Sollte die Wagensiedlung nicht fristgerecht geräumt werden, wird gegen die Bewohnerinnen und Bewohner Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen das Baugesetz erstattet. Das teilte die Stadtkanzlei von Solothurn am Donnerstag mit. Zudem werde die Sache dem Oberamt zur Vollstreckung, also zur Zwangsräumung, übergeben.

In den letzten zwei Jahren hatte die Stadt die «Wagabunten» auf städtischen Grundstücken an wechselnden Standorten toleriert. Stadtpräsident und FDP-Nationalrat Kurt Fluri forderte die Gruppe Anfang April auf, das Stadtgebiet bis am 11. April zu verlassen oder auf den Campingplatz umzuziehen.

Die Gruppe liess das Ultimatum ungenutzt verstreichen. Die Baukommission gewährte der Gruppe gemäss Stadtkanzlei zur Stellungnahme eine Frist bis zum 6. Mai.

Nach Prüfung der Eingabe erliess die Kommission am 10. Mai eine Wiederherstellungsverfügung. Die Siedlung ist gemäss Kommission schon deshalb nicht bewilligungsfähig, weil die Zustimmung der Grundeigentümerin, also der Stadt, fehlt.

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