Justizministerin Simonetta Sommaruga lässt von einer Arbeitsgruppe prüfen, wie Kulturschaffende im Internetzeitalter für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden könnten. Mit einer schnellen Anpassung des Urheberrechts ist jedoch nicht zu rechnen.
„Es ist ein Megathema, das da auf uns zukommt“, sagte Sommaruga am Donnerstag an einem Spaziergang mit Journalisten in Bern. Eigentlich seien alle dafür, Künstlerinnen und Künstler für deren Leistung zu entgelten. Dennoch werde es schwierig sein, Lösungen zu finden.
Eines steht für Sommaruga fest: Internetnutzer sollen auch in Zukunft nicht kriminalisiert werden. Wer für den Eigengebrauch Musik oder Filme herunterlädt, muss heute in der Schweiz nicht mit einer Busse rechnen. Strafbar ist nur der Upload, das Heraufladen von Inhalten.
Keine Überwachung der Internetnutzer
Andere Länder kennen strengere Regeln. In Deutschland etwa sind auch Downloads aus offensichtlich illegaler Quelle strafbar. Eine solche Verschärfung kommt für Sommaruga aber nicht in Frage, wie sie deutlich machte.
Das Parlament habe sich deutlich dagegen ausgesprochen. Auch sie selbst halte nichts von repressiven Massnahmen: „Die illegale Nutzung rechtfertigt in keiner Art und Weise die Überwachung von Internetnutzern.“
Musikalische Argumente
Als ehemalige Konsumentenschützerin zeigt Sommaruga Verständnis für das Anliegen der Internetnutzer. Als ehemalige Konzertpianistin ist ihr aber auch die Sicht der Kulturschaffenden nicht fremd.
An der Medienkonferenz trat denn auch der Bandoneonist Michael Zisman auf, der nach einer musikalischen Darbietung über seine persönlichen Erfahrungen mit der Gratiskultur im Internet sprach. In den letzten Jahren habe er kaum noch CDs verkauft.
„Es geht um Respekt“
„Es sind neue Lösungsansätze nötig“, sagte Sommaruga. Es gehe nicht nur um Einkommenseinbussen, sondern auch um Respekt. Dies sind neue Töne aus dem Bundesrat: Noch vor kurzem hatte dieser es nicht für nötig erachtet, über Änderungen des Urheberrechts nachzudenken. Das Internet habe die Nutzung von Musik und Filmen zwar fundamental verändert, doch wirke sich dies nicht nachteilig auf das kulturelle Schaffen aus, schrieb er in einem Bericht.
Die Kulturschaffenden reagierten empört. Nun sind sie in der Arbeitsgruppe mit dem Namen AGUR12 vertreten und sollen mithelfen, Lösungen zu finden. Vertreten sind auch die Produzenten und die Nutzer. Leiten wird die Arbeitsgruppe der Direktor des Instituts für Geistiges Eigentum, Roland Grossenbacher.
AGUR12 soll bis Ende 2013 Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts aufzeigen. Besonderes Augenmerk soll sie auf die Entwicklung von Verwertungsmodellen legen, die den heutigen Internetnutzungen gerecht werden.
Die Arbeitsgruppe soll auch Verwertungsgesellschaften wie die SUISA unter die Lupe nehmen. Die kollektive Verwertung sei „auf Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung“ zu überprüfen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).