Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat sich an der Sitzung des Schengen-Ausschusses in Brüssel besorgt über die Lage der syrischen Flüchtlinge geäussert. Es sei wichtig, jene europäische Staaten zu unterstützen, die am meisten von Flüchtlingsbewegungen betroffen sind.
Die Schweiz sei an einer frühzeitigen Absprache darüber im Schengen-Raum interessiert, sagte Sommaruga, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Donnerstag mitteilte.
Bei ihrer Ankunft in Brüssel erinnerte die Justizministerin an die Wichtigkeit solcher Treffen mit ihren Amtskollegen aus der EU. In den gemischten Ausschüssen „können wir das Wort ergreifen und unsere Interessen vertreten“, sagte die Bundesrätin vor den Medien.
Dass die Schweiz als an Schengen assoziierter Staat nicht an den Abstimmungen des Schengen-Ausschusses des Justiz- und Innenministerrats der EU teilnehmen darf, fällt aus der Sicht Sommarugas nicht allzu negativ ins Gewicht. „Abstimmungen sind eher die Ausnahme, nicht die Regel. Die Vertragsparteien suchen im Vorfeld immer einen Konsens“, sagte sie.
Bedenken Deutschlands zur Asylpolitik
Im Streit um die Asylpolitik verschiebt die EU die Einführung gemeinsamer Mindeststandards. Der Zeitplan, bis Jahresende einheitliche Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in allen 27 EU-Ländern festzuschreiben, ist wegen strittiger Punkte nicht einzuhalten.
Erst im nächsten Jahr wollen die Länder einen neuen Anlauf machen. „Ich glaube, wir sind nahe daran, es zu vollenden“, sagte die zyprische Innenministerin Eleni Mavrou, die das Treffen der EU-Innenminister leitete.
Vor allem Deutschland hat Bedenken. Laut dem deutschen Innenstaatssekretär Ole Schröder will das Land in jedem Fall seine „beschleunigten Verfahren“ für Asylsuchende aus Staaten behalten, „wo mit Sicherheit keine Verfolgung stattfindet“. Sie sollten auch künftig schon am Flughafen aufgegriffen und in ihre Heimat zurückgeschickt werden dürfen.
Umstritten ist zudem der Zugriff von Polizei und Justiz auf die Datenbank EURODAC. Diese speichert Fingerabdrücke von Asylbewerber. Anhand dieser Fingerabdrücke können nationale Behörden prüfen, ob ein Asylbewerber schon in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat. Dies soll verhindern, dass Asylbewerber in mehreren EU-Ländern gleichzeitig Asyl beantragen.
Zudem sollen Flüchtlinge mit Hilfe eines Dolmetschers ihren Asylantrag stellen und nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Insbesondere Griechenland ist immer wieder in der Kritik, weil das Land diese Standards verletzt.
Abgelehnte Asylbewerber dürfen klagen
Am Donnerstag einigten sich die Minister lediglich auf Änderungen der Dublin-Verordnung. Sie legt seit 2003 eindeutig fest, dass zunächst das Land zuständig ist, über das der Asylbewerber in die EU eingereist ist.
Diese Regel bleibt unangetastet – auch wenn Mittelmeerstaaten wie Griechenland, Zypern und Malta, wo die meisten Flüchtlinge ankommen, von den nördlicheren Ländern immer wieder die Übernahme von Asylbewerbern verlangen. Künftig schreibt die Verordnung jedoch EU-weit vor, dass abgelehnte Asylbewerber gegen ihre Abschiebung gerichtlich klagen können.