Die Schweiz und Sri Lanka haben ein Migrationsabkommen abgeschlossen. Es regelt künftig unter anderem die Rücküberführung ausreisepflichtiger Sri-Lankerinnen und Sri-Lanker.
Justizministerin Simonetta Sommaruga und der sri-lankische Innenminister Seeviratre Bandara Nawinne setzten am Dienstag in Colombo ihre Unterschriften unter das Dokument.
Laut der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) schreibt der Vertrag beim Thema Rückführungen bloss die bestehende Praxis fest. «Was wir mit diesem Migrationsabkommen schriftlich festhalten, sind die Formalitäten, wie die Rückführungen durchgeführt werden», sagte sie.
Das Abkommen zeichnet beispielsweise auf, welche Dokumente beide Staaten für die Identifikation von Rückzuübernehmenden anerkennen, und es setzt Fristen für die Bearbeitung von Gesuchen und für den Vollzug.
Weniger Asylgesuche angenommen
Die Schweiz war während des sri-lankischen Bürgerkriegs von 1983 bis 2009 ein häufig gewähltes Zielland schutzsuchender Tamilen. Bis heute ersuchen Mitglieder der im Norden und Osten der Insel lebenden Bevölkerungsminderheit Asyl in der Schweiz, oft aus Angst vor Gewalt durch Polizei und Militär.
Zuletzt entspannte sich die Situation: Die Zahl der Asylgesuche von Sri-Lankerinnen und Sri-Lankern in der Schweiz war laut Angaben vom Staatssekretariat für Migration (SEM) rückläufig. Die Schutzquote – sie umfasst positive Entscheide sowie vorläufige Aufnahmen – betrug im ersten Halbjahr 2016 noch rund 60 Prozent.
Der Rückgang beruht gemäss SEM-Angaben jedoch nicht auf einer Verschärfung der Asylentscheidpraxis. Stattdessen seien nach einem mehrmonatigen Rückschaffungsstopp zahlreiche alte Fälle, die noch vom Ende des Bürgerkriegs stammen, mittlerweile abgearbeitet. Neuere Gesuche hätten eine geringere Chance auf Annahme, was den Rückgang der Quote erklärt.
Umstrittenen Annäherung
Wegen der weiterhin prekären Menschenrechtslage im südasiatischen Land ist die Annäherung zwischen der Schweiz und Sri Lanka in Migrationsfragen umstritten. Kritiker befürchten, dass Rückkehrer, denen von den Sicherheitskräften eine Nähe zu den ehemaligen Separatistenkämpfern vorgeworfen wird, verhaftet und gefoltert werden.
Diese Kritik wies Sommaruga zurück: «Wie bisher wird mit diesem Migrationsabkommen jede Person überprüft, ob sie hilfsbedürftig ist, ob sie Asyl bekommt und ob auch eine Rückführung möglich und zumutbar ist – daran ändert sich nichts.»
Ein Expertenausschuss beider Länder soll sich zudem künftig mit Problemen bei Rückführungen befassen. Die Bundesrätin betrachtet dieses Gremium auch als Plattform, auf der die Schweiz und Sri Lanka sich über «heikle Themen» austauschen können.
Sie verweist auf das völkerrechtswidrige sri-lankische Antiterrorgesetz, unter dessen Vorwand weiterhin Menschen willkürlich verhaftet werden, und auf die Menschenrechtslage.
Sommarugas Arbeitsbesuch in Sri Lanka nähert sich dem Ende. Am Montag und Dienstag war sie im ehemaligen Bürgerkriegsgebiet in Norden des Landes. Unter anderem besuchte sie in Jaffna und Kilinochchi Berufsausbildungsstätten, die von der Schweiz mitfinanziert werden. Am Mittwoch ist ein Treffen mit Präsident Maithripala Sirisena geplant, bevor die Bundesrätin weiter nach Indien reist.