Im Fall der sexuellen Handlungen eines Mitarbeiters des Sozialdienstes Aarburg AG mit einer Sozialhilfeempfängerin sitzen nun drei Personen in Untersuchungshaft. Die bisherigen Aussagen des freigestellten Mitarbeiters, der Frau und deren Lebenspartner widersprechen sich.
Das Zwangsmassnahmengericht ordnete für die drei Personen je eine Untersuchungshaft von einem Monat an, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag auf Anfrage entsprechende Medienberichte bestätigte. Die Personen würden weiter befragt.
Die Gemeinde Aarburg hatte am Mittwoch mitgeteilt, sie habe den langjährigen Mitarbeiter des Sozialdienstes per sofort freigestellt. Der Mann habe sexuelle Handlungen mit einer erwachsenen Klientin gestanden.
Die Sozialhilfeempfängerin hatte sich zuvor an die Opferhilfestelle gewandt. Im Regionalsender Tele M1 sagte sie, der Mitarbeiter habe von ihr gegen ihren Willen während Monaten sexuelle Dienstleistungen verlangt. Im Gegenzug habe er ihr versprochen, dass die Sozialhilfeanträge reibungslos abgewickelt würden.
Gemäss Aussagen des Mitarbeiters fanden die sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einverständnis statt. Die Frau und deren Lebenspartner hätten ihn erpresst und 30’000 Franken gefordert. Gemäss Staatsanwaltschaft zahlte der Mann jedoch nicht.