Um bei der Sozialhilfe grössere Unterschiede von Ort zu Ort zu verhindern, will die Sozialdirektorenkonferenz den heutigen SKOS-Richtlinien eine höhere Verbindlichkeit einräumen. Die Sozialdirektoren sollen die Richtlinien genehmigen und zur Anwendung empfehlen.
Für das Vorgehen mit Genehmigung und Anwendungsempfehlung hat sich der Vorstand der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) entschieden, wie Konferenzpräsident Peter Gomm in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» sagte. Der Beschluss sei am Freitag gefallen. Die Sozialdirektoren schlügen diesen Weg vor. Ein Konkordat zwischen den Kantonen wäre laut Gomm allenfalls mittelfristig denkbar.
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bezeichnet Gomm als gute Grundlage, «um Gleichbehandlung zu gewährleisten und Sozialtourismus zu verhindern».
Inhaltliche Diskussion zur Politik verschieben
Den Vorteil des Plans beschreibt Gomm folgendermassen: «Wenn die kantonalen Sozialdirektoren die SKOS-Richtlinien genehmigen, erhalten diese eine grössere politischen Legitimation und werden so für die Kantone und Gemeinden verbindlicher.»
Der Inhalt und Anpassungen der Richtlinien, die immer wieder kontrovers beurteilt werden, würden damit laut Gomm auch vermehrt auf politischer Ebene diskutiert. «Die Sozialdirektorenkonferenz will diesen Weg einvernehmlich mit der SKOS beschreiten.»
Die jüngsten Berichte von Gemeinden, die Sozialhilfebezüger durch tiefere Leistungen oder anderweitig zu vergraulen versuchten, bezeichnet als Gomm als Einzellfälle, die «hellhörig» machten.
Gegen nationales Rahmengesetz
Angesichts dieser Berichte hatte die Spitze der SKOS von einem «Negativwettbewerb» unter den Gemeinden gesprochen und sich ebenfalls für «landesweit verbindliche Spielregeln» eingesetzt. SKOS-Co-Präsident Franz Wolffers nannte auch Mindeststandards des Bundes vorteilhaft.
Das kommt indes bei den Kantonen schlecht an. «Einem Bundesgesetz, das konkrete Leistungen vorschreibt, steht die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren eher kritisch gegenüber», sagte Gomm. Da Kantone und Gemeinden für die Kosten der Sozialhilfe aufkämen, sollten sie auch deren Umfang und Höhe festlegen. Im Bundesparlament waren Vorstösse für ein Rahmengesetz bislang auch mehrheitsfähig.
Lastenausgleich in den Kantonen
Für nötig hält der Solothurner SP-Sozialdirektor aber einen sozialen Lastenausgleich in den Kantonen. «Für viele Gemeinden und Städte liegt das Hauptproblem weniger in der Höhe der Leistungen als darin, dass zahlreiche Kantone keine oder nur ungenügende Mechanismen zum Ausgleich von Soziallasten kennen», sagte er.
Die Richtlinien der SKOS für die Sozialhilfe sind unverbindliche Empfehlungen, die jedoch von zahlreichen Kantonen und Gemeinden angewandt werden. Sie gerieten in den vergangenen Jahren immer wieder in Kritik. Einzelne Gemeinden traten aus der SKOS aus, andere legten Leistungen unter den SKOS-Ansätzen fest.