Die Auseinandersetzung zwischen einem Sozialhilfebezüger und der Gemeinde Berikon AG geht in eine weitere Runde. Der Mann will weiter nicht akzeptieren, dass er für den Bezug von Sozialhilfe seine Auslagen belegen muss. Er zieht ein Entscheid des kantonalen Sozialdienstes an das Verwaltungsgericht weiter.
Die Beschwerdestelle des kantonalen Sozialdienstes hatte im Juni entschieden, dass der Mann der Gemeinde detailliert belegen muss, welche Auslagen er zwischen November 2011 und Januar 2013 hatte. Der Mann zog diesen Entscheid nun ans Aargauer Verwaltungsgericht weiter, wie eine Sprecherin am Freitag bestätigte.
Der Fall des Sozialhilfebezügers von Berikon hatte Anfang Jahr schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Bundesgericht war im November 2012 zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde Berikon dem heute 22-jährigen Mann zu unrecht die Sozialhilfe strich, weil er jegliche Kooperation verweigert hatte.
Das Bundesgerichtsurteil löste vor allem eine landesweite Diskussionen um die Verbindlichkeit der Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Einzelne Gemeinden, darunter auch Berikon, traten aus der SKOS aus.
Der Mann bezieht seit 2008 Sozialhilfe. Er nahm wiederholt Gesprächstermine nicht wahr. Er verweigerte eine Ausbildung und eine Arbeitssuche. Der Mann hat der Gemeinde inzwischen den Rücken gekehrt und sich in einer anderen Gemeinde in der Region niedergelassen.