Sozialversicherung AG spart im Kampf gegen IV-Missbrauch 15 Mio.

Die Aargauer Sozialversicherungsanstalt (SVA) hat im vergangenen Jahr bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs hypothetisch Einsparungen in Höhe von 15 Millionen Franken erzielt. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht der SVA hervor.

Die Aargauer Sozialversicherungsanstalt (SVA) hat im vergangenen Jahr bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs hypothetisch Einsparungen in Höhe von 15 Millionen Franken erzielt. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht der SVA hervor.

Die SVA hob in 26 Fällen eine bezogene IV-Rente auf. In vier Fällen wurde eine Teilrente nicht mehr gewährt, und in fünf Fällen kam es nach einer Beurteilung zu gar keiner Auszahlung von Leistungen. Mit einer hypothetischen Einsparung von 15 Millionen Franken wurde diese Summe gegenüber 2011 fast verdoppelt.

Der SVA wurden letztes Jahr insgesamt 206 Fälle gemeldet, in denen ein Verdacht auf einen missbräuchlichen Bezug von IV-Leistungen bestand. Erledigt wurden durch die SVA 181 Verdachtsfälle. 63 davon stammten noch vom Vorjahr.

2012 wurden 15 Observationen in Auftrag gegeben, sieben weniger als im Vorjahr. Die SVA begründet dies mit mehr eigenen Vorabklärungen als Folge einer Verstärkung des Personalbestandes. Die SVA stellte Rückerstattungsforderungen in Höhe von 346’000 Franken. 2011 waren es nur 113’000 Franken gewesen.

Erstmals wurde eine von der SVA eingereichte Strafanzeige von einem Gericht beurteilt. Die angezeigte Person wurde zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon 12 Monate unbedingt. Wie schon 2011 wurde wiederum gegen eine Person eine Strafanzeige eingereicht.

Rekordsumme bei Prämienverbilligung

Wie aus dem Jahresbericht der SVA weiter hervorgeht, wird in diesem Jahr im Aargau mit voraussichtlich 280 Millionen Franken eine Rekordsumme als Verbilligung an die Krankenkassenprämien ausbezahlt.

Die SVA hiess für dieses Jahr 63’200 Gesuche gut. Im vergangenen Jahr erhielten 59’390 Personen eine Verbilligung der Krankenkassenprämien.

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