Bei der SP des Kantons Aargau brechen für Sesselkleber in den eigenen Reihen härtere Zeiten an. Die Partei hat eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für ihre Bundesparlamentarier, Regierungsmitglieder sowie für parteiinterne Amtsträger beschlossen.
Dem entsprechenden Antrag der SP-Geschäftsleitung stimmte der Parteitag am Dienstagabend in Aarau mit 35 zu 15 Stimmen zu. Von der neuen Regelung sind keine Bundesparlamentarier betroffen, und SP-Regierungsrat Urs Hofmann ist erst seit 2009 im Amt.
In den Parteistatuten wurde auch eine Ausnahmeregelung verankert. Mit einer Zweidrittelsmehrheit kann der Parteitag eine Person erneut nominieren, obwohl diese bereits 12 Jahre im Amt ist.
Damit wollte die Partei nach eigenen Angaben die Möglichkeit schaffen, „motivierten, engagierten und in den Parteistrukturen verankerten Mandats- respektive Amtsträgern eine Weiterarbeit zu ermöglichen“.
Keiner Amtszeitbeschränkung unterstehen vorerst die Grossrätinnen und Grossräte. Für die Nominationen der Grossräte sind die SP-Bezirksparteien zuständig.
Unterschiedliche Regelungen in den Kantonen
Im Kanton Aargau ist die SP die erste Partei mit einer Amtszeitbeschränkung. Ähnliche Regelungen kennen bereits die SP-Kantonalparteien Bern, Zürich und Genf. Die Regelungen sind unterschiedlich gestaltet.
So kann im Kanton Bern ein Mitglied höchstens während vier aufeinanderfolgenden Legislaturperioden dem Grossen Rat, dem Regierungsrat oder dem eidgenössischen Parlament angehören. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsleitung.
Spezielle Regelungen gelten im Kanton Zürich für SP-Nationalrätinnen und Nationalräte. Sie müssen nach mehr als drei Amtsperioden (12 Jahre) an der Delegiertenversammlung mindestens eine Zweidrittelmehrheit erringen, damit sie erneut für die Nationalratsliste nominiert werden können.