SP warnt Kantone vor Senkung der Unternehmenssteuern

Die Kantone kommen unter dem Strich besser weg, wenn sie im Zuge der geplanten Unternehmenssteuerreform die Steuersätze nicht senken. Zu diesem Schluss kommt die SP auf Basis einer Studie.

Unternehmen drohen oft mit Abwanderung (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Kantone kommen unter dem Strich besser weg, wenn sie im Zuge der geplanten Unternehmenssteuerreform die Steuersätze nicht senken. Zu diesem Schluss kommt die SP auf Basis einer Studie.

Mit der Unternehmenssteuerreform III sollen die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften abgeschafft werden, die international nicht mehr akzeptiert werden. Im Dezember hatten Bund und Kantone einen Bericht dazu vorgelegt.

Dieser empfiehlt ein Bündel von Massnahmen, um die Abschaffung der Privilegien zu kompensieren, damit die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt. Im Vordergrund steht die Einführung von sogenannten Lizenzboxen.

Daneben sollen die Kantone je nach Bedarf die kantonalen Gewinnsteuern senken, um zu verhindern, dass Unternehmen abwandern. Die SP hat nun untersuchen lassen, welche Steuerausfälle Bund und Kantonen in verschiedenen Szenarien drohen.

Bund will eigene Verluste minimieren

Die am Donnerstag präsentierte Studie kommt zum Schluss, dass die Kantone deutlich besser wegkommen, wenn sie sich weigern, ihre Steuersätze zu senken. Dann könnten sie ihre Einnahmen nämlich insgesamt erhalten oder sogar steigern – selbst dann, wenn viele Unternehmen abwandern würden. Verlieren würde nur der Bund.

Genau aus diesem Grund versuche der Bund mit allen Mitteln, die Kantone unter dem Vorwand der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dazu zu bringen, ihre Steuersätze zu senken, sagte SP-Nationalrat Roger Nordmann vor den Medien.

Vorteil selbst im schlimmsten Fall

Die Berechnungen gehen davon aus, dass abwandernde Unternehmen je zur Hälfte in andere Kantone und ins Ausland ziehen würden, da die Kantone mit tiefem Steuersatz im internationalen Vergleich nach wie vor sehr attraktiv wären.

Im schlimmsten Fall («worst-case-Szenario») würden über 80 Prozent der betroffenen Unternehmen abwandern. Selbst dann würden die Kantone aber insgesamt eine halbe Milliarde gewinnen, da neu alle Gewinne ohne Rabatt besteuert würden.

Grosse kantonale Unterschiede

Die Unterschiede zwischen den Kantonen wären allerdings gross, Kantone mit hohen Steuersätzen würden verlieren. Dies gilt vor allem für Basel-Stadt, Waadt und Genf. Die Kantone der Innerschweiz dagegen könnten ihre Einnahmen steigern. Damit alle auf ihre Rechnung kommen, müsste der Finanzausgleich geändert werden.

Bei den anderen Szenarien mit geringerer Abwanderung würden alle Kantone gewinnen. Der Bund aber verlöre in jedem Fall, weil er die ins Ausland abgewanderte Substanz nicht mehr besteuern kann.

Desaster für die Kantone

Würden die Kantone ihren ordentlichen Steuersatz stark senken, würden nur wenige Unternehmen ins Ausland abwandern. Der Bund würde so seine Verluste minimieren, doch würden die Kantone insgesamt viel verlieren, weil ihre Einnahmen bei den normal besteuerten Firmen einbrächen.

Eine allgemeine Senkung der Gewinnsteuer auf 13 Prozent, wie sie etwa in Genf vorgeschlagen wurde, würde die Kantone mit über 2,5 Milliarden Franken jährlich belasten, sagte Nordmann. Er sprach von einem «Desaster».

Keine neuen Dumpinganreize

Ein fertiges Konzept für die Unternehmenssteuerreform III hat auch die SP nicht. Klar ist für die Partei aber, wie die Reform nicht ausgestaltet werden sollte. Ihre Zustimmung knüpft sie entsprechend an Bedingungen.

Die Steuerprivilegien für Holdings sollen abgeschafft werden, ohne dass gleichzeitig neue «Dumpinganreize» eingeführt werden. Die Reform dürfe nicht als Vorwand für eine generelle Senkung der Gewinnsteuer dienen, fordert die Partei.

Keine Verlagerung zu Haushalten

Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer warnte vor einer Verlagerung der Steuerlasten von Unternehmen hin zu den privaten Haushalten. Die Unternehmen müssten allfällige Steuerausfälle selbst kompensieren. Das Debakel der Unternehmenssteuerreform II dürfe sich nicht wiederholen.

Für den Fall, dass die Reform nicht nach ihren Vorstellungen ausgestaltet wird, hat die SP ein Initiativprojekt in der Hinterhand. Dieses sieht eine zentralistische Lösung vor: Eine Bundessteuer für Unternehmen von 16 Prozent. Die Differenz zu den heutigen 7,8 Prozent würde unter den Kantonen und Gemeinden aufgeteilt.

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