Spaniens Verfassungsgericht hat das seit bald fünf Jahren geltende Stierkampfverbot in Katalonien wieder aufgehoben. In der Urteilsbegründung hiess es, der Stierkampf gehöre zum kulturellen Erbe Spaniens.
Eine Entscheidung über sein Verbot stehe damit nur der Zentralregierung in Madrid zu. Deshalb sei der von der Region verfügte Bann «verfassungswidrig und damit auch ungültig». Kataloniens Parlament hatte im Juli 2010 aufgrund einer Petition von 180’000 Tierschützern ein Verbot der Stierkämpfe beschlossen, Anfang 2014 trat es in Kraft.
Damit war Katalonien die erste Region auf dem spanischen Festland, die mit der jahrhundertealten Tradition brach – den Anfang hatten die Kanarischen Inseln 1991 gemacht. 2015 dann erklärte Madrid den Stierkampf zum «immateriellen Kulturerbe» des Landes.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom Donnerstag dürfte nicht nur Tierschutzaktivisten auf die Barrikaden treiben, sondern auch Kataloniens Unabhängigkeitsbefürworter. Sie sehen das Verbot auch als Symbol für die Trennung zwischen Madrid und ihrer Region an.
Das Verfassungsgericht hat bereits 2010 ein erweitertes Autonomiestatut für Katalonien wieder aufgehoben, in dem sich die Region zur «Nation» erklärt hatte. Im November 2014 verhinderte die Zentralregierung dann ein Unabhängigkeitsreferendum per Klage vor dem Verfassungsgericht.