Die spanische Justiz wird frühere chinesische Spitzenpolitiker nicht länger wegen Völkermordes in Tibet verfolgen. Das zuständige Gericht in Madrid hat nach Medienberichten vom Dienstag am Vorabend den Fall zu den Akten gelegt.
Ein spanischer Richter hatte im Februar internationale Haftbefehle unter anderem gegen Ex-Staatspräsident Jiang Zemin und den früheren Ministerpräsidenten Li Peng erlassen.
Der Jurist legte ihnen eine Beteiligung an der Unterdrückung von Regimegegnern in Tibet in den 1980er und 1990er Jahren zur Last. Der Fall war in Peking auf Protest gestossen.
Darauf verabschiedete das Parlament im Eilverfahren eine Reform, die die Befugnisse der Richter einschränkt und diplomatische Konflikte vermeiden soll. Hintergrund dürften unter anderem wirtschaftliche Interessen sein.
Fortan darf die spanische Justiz bei Menschenrechtsvergehen im Ausland im Grundsatz nur noch ermitteln, wenn die mutmasslichen Täter Spanier oder in Spanien lebende Ausländer sind. Zudem muss ein Klagegesuch der Opfer oder der Staatsanwaltschaft vorliegen. Die Opfer müssen zur Tatzeit spanische Staatsbürger gewesen sein.
Spaniens Richter galten lange als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstösse.