Spanische Justiz verweigert Auslieferung von Datendieb Falciani

Die spanische Justiz hat es am Mittwoch abgelehnt, den ehemaligen Informatiker der Bank HSBC in Genf, Hervé Falciani, an die Schweiz auszuliefern. Die Richter befanden, dass die Taten, die ihm vorgeworfen werden, nicht ausreichen für eine Strafverfolgung in Spanien.

Der Informatiker Hervé Falciani wird nicht ausgeliefert (Archiv) (Bild: sda)

Die spanische Justiz hat es am Mittwoch abgelehnt, den ehemaligen Informatiker der Bank HSBC in Genf, Hervé Falciani, an die Schweiz auszuliefern. Die Richter befanden, dass die Taten, die ihm vorgeworfen werden, nicht ausreichen für eine Strafverfolgung in Spanien.

Hervé Falciani wurde 2012 in Barcelona verhaftet und steht unter dem Verdacht, Bankdaten gestohlen zu haben. Diese ermöglichten es, Tausende von Steuerflüchtlingen zu identifizieren. Der Italo-Franzose hatte sich mit den Kundendaten zunächst nach Frankreich abgesetzt und die Daten den französischen Behörden zugespielt.

Die Schweiz, die einen internationalen Haftbefehl erlassen hatte, beantragte schliesslich bei Spanien die Auslieferung Falcianis wegen Diebstahls und Verletzung von Industrie- oder Handelsgeheimnissen und des Bankgeheimnisses.

Der Nationale Gerichtshof befand nun, die Taten, die von der Schweiz geltend gemacht werden, seien nicht ausreichend für eine Strafverfolgung in Spanien, weil im Land kein «spezifischer Strafschutz des Bankgeheimnisses als solcher» existiere. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Madrid mit.

Die Richter übten scharfe Kritik an der Geschäftspolitik der Bank. Das Geldhaus habe Steuerbetrug und andere illegale Praktiken geduldet.

Der Fall hatte 2009 zu heftigem Streit zwischen Frankreich und der Schweiz geführt. Bern verlangte Falcianis Auslieferung und drohte, ein neues Doppelbesteuerungsabkommen platzen zu lassen.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Entscheid des Gerichts in Spanien zur Kenntnis genommen, wollte diesen gegenüber der Nachrichtenagentur sda aber nicht kommentieren. «Es ist nun Sache des zuständigen spanischen Ministeriums, definitiv über die Auslieferung zu entscheiden und den Entscheid den Schweizer Behörden mitzuteilen», schreibt das BJ.

Kein Bankgeheimnis mehr

Das Gericht in Spanien folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin, Dolores Delgado. Diese hatte sich bereits bei einer Anhörung am 15. April gegen eine Auslieferung gestellt. Weil das Bankgeheimnis in Spanien 1977 abgeschafft wurde, seien die Vergehen, die Falciani vorgeworfen würden, nicht strafbar. Im Dezember wurde Falciani auf freien Fuss gesetzt.

Mehr als 8200 Franzosen konnten aufgrund der Bankdaten bis 2010 als Steuersünder ermittelt werden. Frankreich stellte die «Liste von Falciani» zudem anderen Ländern zur Verfügung.

Mit den Daten seien 659 Konten spanischer Kunden in der Schweiz aufgedeckt worden, teilte der ehemalige spanische Finanzminister, Carlos Ocaña, anlässlich der Anhörung am 15. April mit. Gemäss der Staatsanwaltschaft haben die Dokumente einen Steuerbetrug von 200 Milliarden Euro in ganz Europa offengelegt.

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