Spanisches Verfassungsgericht erklärt Homo-Ehe für legal

Das spanische Verfassungsgericht hat die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern für legal erklärt. Nach siebenjährigen Beratungen wiesen die Madrider Richter am Dienstag mit acht zu drei Stimmen eine Verfassungsklage ab.

Eheschliessung eines gleichgeschlechtlichen Paares in Spanien (Archiv) (Bild: sda)

Das spanische Verfassungsgericht hat die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern für legal erklärt. Nach siebenjährigen Beratungen wiesen die Madrider Richter am Dienstag mit acht zu drei Stimmen eine Verfassungsklage ab.

Die Klage gegen die Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe kam von der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy.

Spanien war 2005 unter der damaligen Regierung des Sozialisten José Luis Rodriguez Zapatero eines der ersten Länder der Welt gewesen, das homosexuellen Paaren nicht nur Eheschliessungen erlaubte, sondern auch die Adoption von Kindern. Eine solche Regelung hatte es damals nur in den Niederlanden und in Teilen der USA gegeben.

Die katholische Kirche und die PP protestierten heftig gegen das Gesetz und riefen zu Massenkundgebungen auf. Die PP begründete ihre Verfassungsklage damit, dass die Institution der Ehe als ein Grundelement der Gesellschaft entstellt werde.

Zapateros konservativer Nachfolger Rajoy betonte am Dienstag kurz vor dem Urteil der Richter, die PP sei nicht gegen die Gleichberechtigung von Lebensgemeinschaften von Homosexuellen, sondern nur dagegen, dass diese als Ehen bezeichnet würden.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vor sieben Jahren wurden in Spanien rund 25’000 Ehen von Gleichgeschlechtlichen geschlossen.

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