Die Baselbieter Regierung verzichtet darauf, die im Rahmen des Sparpakets geplante neue Gebühr für die Öl- und Gasfeuerungskontrolle auf dem Verordnungsweg einzuführen. Sie lässt jedoch für die Erhebung eine gesetzliche Grundlage erarbeiten.
Nach Aussprachen verzichte sie darauf, die Verordnungsbestimmung in Kraft zu setzen, teilte die Regierung am Dienstag mit. Diese hätte die Gemeinden dazu verpflichtet, pro kontrollierte Anlage eine Gebühr von zehn Franken für den Kanton einzuziehen. Gemeinden, der Gemeindeverband VBLG und Feuerungskontrolleure waren jedoch ans Kantonsgericht gelangt.
Der Verzicht auf die Verordnungsbestimmung soll nun den Weg zur Erledigung der Beschwerdeverfahren ebnen. Die Massnahme selbst will die Regierung aber nicht fallen lassen: Sie hat das Lufthygieneamt beider Basel beauftragt, eine Gesetzesgrundlage für eine solche Gebühr auszuarbeiten. Dabei sollen die Verbände der Gemeinden und der Feuerungskontrolleure miteinbezogen werden.