Die seit Mitte November geltenden tierseuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen für die Aargauer Gemeinde Boniswil wegen Fällen der Kaninchenkrankheit Myxomatose sind aufgehoben worden. Der Handel und Verkehr mit Kaninchen ist ab sofort wieder gestattet.
Der kantonale Veterinärdienst hatte das Gemeindegebiet von Boniswil zum Sperrgebiet erklärt, nachdem in einer privaten Haustierhaltung die ansteckende Kaninchenkrankheit Myxomatose festgestellt worden war. In den 30 Tagen nach dem Seuchenfall wurden im Sperrgebiet keine weiteren Fälle oder Verdachtsfälle bekannt.
Aufgrund der Umstände, die zum Krankheitsausbruch geführt hatten, seien auch keine weitere Ausbreitung der Krankheit zu erwarten, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mit.