Der Bundesrat lässt Hausärzten über eine Anpassung im Ärztetarif Tarmed 200 Millionen Franken mehr zukommen, auf Kosten von Spezialärzten und Spitälern. Spezialärzte haben ihre Beschwerden dagegen zwar zurückgezogen, doch erledigt ist die Frage für sie nicht.
Insgesamt drei Organisationen hatten den Entscheid des Bundesrates angefochten. Auf die Beschwerde des Spitalverbandes H+ trat das Bundesverwaltungsgericht nicht ein, wie Ende Oktober bekannt wurde. Grund war, dass die Tarmed-Anpassung als Verordnung gilt. Gegen eine solche kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
Rechtswidrig
Die zwei weiteren Beschwerden stammten von der fmCh – dieser Dachverband der chirurgisch und interventionell tätigen Ärzte vertritt 17 Fachgesellschaften mit insgesamt etwa 600 Ärzten- sowie von der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie (SGR). Beide Verbände teilten am Freitag den Rückzug ihrer Eingaben mit.
Nachdem das Gericht sich für nicht zuständig erklärt und die Beschwerde von H+ nicht inhaltlich geprüft habe, habe für ihre Beschwerden kaum mehr Aussicht auf Erfolg bestanden, begründeten sie dies. Erledigt ist für sie die Angelegenheit damit aber nicht, denn nach ihrer Auffassung ist der Eingriff in den Tarmed rechtswidrig.
Die fmCh will deshalb wissen, wie der Beschluss des Bundesrates zustande gekommen war und hat Akteneinsicht in die Dokumente der daran beteiligten Bundesämter beantragt. Dieses Verfahren sei bereits aufgenommen, aber auf Grund der Beschwerde sistiert worden, schrieb die fmCh. Es könne nun fortgesetzt werden.
«Es ist von erheblichem öffentlichem Interesse, diese Beurteilung und den entsprechenden Schriftverkehr zwischen den betroffenen Bundesämtern in Erfahrung zu bringen», schrieb der Dachverband. Nur ein Blick in die Akten könne nachvollziehbar machen, wie der Tarifeingriff zustande gekommen sei.
«Politisch motiviert»
«Vorwärts auf Start», haben die SGR und die Gesellschaft für Radioonkologie (SRO) ihr gemeinsames Communiqué überschrieben. In ihren Augen war der Eingriff des Bundesrates «politisch motiviert».
Die Radiologen erinnern an die Vorgaben im Krankenversicherungsgesetz: Die Tarife für medizinische Leistungen müssten nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und sachgerecht bemessen sein werden. Sie wollen weitere Schritte prüfen.
Dabei stützen sie sich auf Aussagen des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der vom Bundesrat festgesetzte Tarif überprüft werden kann. Dies könnte in einem Modellprozess zu einem konkreten Einzelfall getan werden – zum Beispiel einer Rechnung.
Auf Kosten von Spezialisten und Spitälern
Der Bundesrat will mit der seit 1. Oktober gültigen Tarifanpassung 200 Millionen Franken den Grundversorgern zukommen lassen, auf Kosten von Spezialärzten und Spitälern. Hausärzte sollen einen Zuschlag pro Konsultation in der Praxis erhalten, während die Entschädigungen für gewisse technische Leistungen gesenkt werden.
Unter anderem die Zusicherung, Grundversorgern mehr Geld zukommen zu lassen, veranlasste die Hausärzte, 2013 ihre Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» zurückzuziehen. Den Gegenvorschlag zur Initiative, die Verankerung der Hausarztmedizin in der Verfassung, hiessen Volk und Stände am 18. Mai 2014 deutlich gut.