Die Ausgliederung der kantonalen Spitäler aus der Baselbieter Verwaltung hat am Donnerstag im Landrat die erste Lesung überstanden. Zwar gab es deutliche Kritik, ein Nichteintretensantrag der SP und ein Rückweisungsantrag der SVP blieben jedoch erfolglos.
Der Nichteintretensantrag der SP scheiterte in der über eineinhalbstündigen Debatte mit 42 zu 38 Stimmen relativ knapp. Der Rückweisungsantrag der SVP wurde mit 58 zu 24 Stimmen abgelehnt. Den Schlussentscheid fällt das Parlament erst später nach der zweiten Lesung.
Gemäss den beantragten Änderungen des Spitalgesetzes und weiterer Erlasse würden die Kantonsspitäler Liestal, Laufen und Bruderholz zusammengefasst und diese sowie die Kantonalen Psychiatrischen Dienste ausgelagert. Die bisherigen Verwaltungseinheiten würden dabei zu zwei öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Mehrheitlich für Vorlage
Hintergrund der Neuordnung ist die vom Bund vorgegebene neue Spitalfinanzierung mittels Fallkostenpauschalen: Um im kommenden Wettbewerb bestehen zu können, sollen die Spitäler mehr Flexibilität erhalten.
Für die Fraktionen von FDP, CVP/EVP und BDP/GLP war dies auch das zentrale Argument, um der Vorlage zuzustimmen: Die Spitäler müssten künftig laufend auf neue Anforderungen reagieren können. Die FDP sprach allerdings von einem Kompromiss, der „viele Kröten“ enthalte, aber ein „gangbarer Weg“ sei.
„Ja, aber“ sagten zudem die Grünen – ein Teil der Fraktion wolle nicht zustimmen wegen „Pferdefüssen“ der Vorlage bei Pensionskasse und Immobilienübertragung. „Eindeutig in die richtige Richtung“ ging die Vorlage zwar für die SVP, jedoch zuwenig weit, weswegen sie Rückweisung beantragt hatte.
Linke bezweifeln Notwendigkeit
Mit diesem erfolglosen Antrag wollte die SVP erreichen, dass die Spitäler in Aktiengesellschaften statt in öffentlich-rechtliche Anstalten umgewandelt werden. Nötig sei eine konsequente Trennung der Spitäler von Kanton, was längerfristig Erfolg bringe und spätere Verlustübernahmen durch den Kanton vermeide, sagte ihr Sprecher.
Der Vorlage grossmehrheitlich nichts abgewinnen konnte derweil die SP. Die Vorlage sei aus ihrer Sicht finanzpolitisch motiviert: „Die desaströse bürgerliche Finanzpolitik durchzieht wie ein roter Faden die Vorlage“, sagte der SP-Sprecher.
Die Fallkostenpauschalen verlangten jedoch gar nicht, dass die Spitäler ausgelagert werden, und für eine moderne Spitalfinanzierung reiche die bisherige Regelung mit Globalbudgets für die Spitäler. Die Ausgliederung entziehe hingegen dem Landrat alle Einflussmöglichkeiten.
Kritik wegen Zeitdruck
Die neue Bundesregelung für die Spitalfinanzierung gilt bereits ab Anfang 2012. In der Debatte gab es denn auch teils harsche Kritik, weil die Vorlage erst derart spät ans Parlament gelangte. Gesundheitsdirektor Peter Zwick wies demgegenüber darauf hin, dass die Vorlage neun Monate nach dem entsprechenden Ratsauftrag vorlag.
Zwick verwies zudem auf die nochmalige Überprüfung des angestrebten Neubaus für das Bruderholzspital durch externe Stellen, die angesichts neuer Zahlen nötig geworden sei; die Ergebnisse legte er indes nicht vor. Die Ausgliederung der Spitäler könnte am Ende auch noch das Volk beschäftigen.