Spreitenbach bekommt zwei neue Wolkenkratzer und einen Park

Die Schweizer Shopping-Center-Metropole Spreitenbach AG erhält zwei weitere, je fast 100 Meter hohe Hochhäuser. Gleichzeitig bekommt die Gemeinde einen Park, der die einzelnen Dorfteile künftig zusammenhalten soll.

Die Schweizer Shopping-Center-Metropole Spreitenbach AG erhält zwei weitere, je fast 100 Meter hohe Hochhäuser. Gleichzeitig bekommt die Gemeinde einen Park, der die einzelnen Dorfteile künftig zusammenhalten soll.

Geplant sind insgesamt 500 neue Wohnungen. Diese verteilen sich auf die beiden 31- bzw. 30-stöckigen Hochhäuser sowie auf ein siebenstöckiges, längliches Wohngebäude. Eigentümer und Bauherr des Areals ist der Credit Suisse Real Estate Fund Interswiss, ein Immobilienfonds der Grossbank Credit Suisse.

Der Bauherr geht von Investitionen von über 200 Millionen Franken aus. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bauprojekte vorlägen, liessen sich die Kosten nicht exakter beziffern, hiess es bei der CS am Mittwoch auf Anfrage.

Mietwohnungen im mittleren und gehobeneren Segment

Ein Grossteil der Wohnungen soll vermietet werden. Preislich sollen die Wohnungen in mittleren und gehobenen Marktsegmenten angesiedelt werden. Für die Gemeinde bedeute dies eine Bereicherung der Wohnungsstruktur und den Zuzug von Einwohnern und guten Steuerzahlern, heisst es auf der Webseite des Bauherrn.

Dank dieser Verdichtung wird im angrenzenden Bereich der heutigen Grünanlagen der Einwohnergemeinde ein neuer Stadtpark entstehen. Der bisher von Parkplätzen und Strassen dominierte Raum um das Shoppi Tivoli erhalte damit einen komplett neuen Charakter.

Bau in zwei Etappen

Die neue Überbauung soll in zwei Etappen erstellt werden. Der Bauherr geht für die erste Etappe von einem Baubeginn 2020/2021 aus. Das genaue Datum sei unter anderem vom Verlauf des Planungsverfahrens und vom Realisierungszeitpunkt benachbarter Projekte abhängig.

Die ersten Projektunterlagen liegen derzeit bei der Bauverwaltung im Gemeindehaus Spreitenbach öffentlich auf. Bis Mitte November kann sich die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens dazu äussern, bevor die Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung angegangen wird.

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