Der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius ist vor der höchsten juristischen Instanz seines Landes mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen Mordes gescheitert. Das Verfassungsgericht wies den Antrag auf Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab.
Dies sagte ein Justizsprecher am Donnerstag. Damit hat die Verurteilung von Pistorius vom vergangenen Dezember Bestand. Der zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilte Pistorius war dann von einem Berufungsgericht wegen Totschlags an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden.
Die Verkündung des Strafmasses wurde wegen der Anrufung des Verfassungsgerichts ausgesetzt. Das Strafmass soll nun bei einer Anhörung am 18. April verkündet werden. Dem früheren Spitzensportler drohen mindestens 15 Jahre Haft. Vorerst darf der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben, in dem er seit Oktober lebt.
Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und in Panik geschossen zu haben.
Das Berufungsgericht war im Dezember aber zum Urteil gekommen, dass Pistorius mit «krimineller Absicht» gehandelt habe und damit habe rechnen müssen, jemand hinter der geschlossenen Tür zu töten – unabhängig von der Identität.