Der Streit SRF gegen SRF ist beendet: Das Schweizer Radio und Fernsehen und der Detaillistenverband Swiss Retail Federation haben ihren Rechtsstreit um die Verwendung des Namens SRF beigelegt.
Das Schweizer Radio und Fernsehen darf seine Abkürzung offensichtlich behalten. Schweizer Radio und Fernsehen und die Swiss Retail Federation hätten ihren Streitigkeit «mit einem für beide Seiten stimmigen Vergleich gütlich beigelegt, damit sie alle Kräfte wieder den Kernaufgaben widmen können», heisst es in den kurzen Medienmitteilungen der beiden Parteien.
Über den Inhalt des Vergleichs sei Stillschweigen vereinbart worden. Die Frage, ob beide Seiten die Abkürzung SRF weiterhin nutzen werden, wollten weder das Schweizer Radio und Fernsehen noch die Swiss Retail Federation beantworten. Beide verwiesen auf die Stillschweigevereinbarung.
Allerdings: Während auf der Medienmitteilung des Schweizer Radio und Fernsehens das SRF-Logo prangt, fehlt die Abkürzung in der jüngsten Medienmitteilung der Swiss Retail Federation gänzlich. Dies lässt darauf schliessen, dass sich das Schweizer Radio und Fernsehen im Namensstreit durchgesetzt haben dürfte.
Schweizer Fernsehen verklagt
Zum Streit um die drei Buchstaben SRF war es gekommen, nachdem Anfang 2011 Schweizer Radio und Fernsehen unter einem Dach zusammengeschlossen wurden. Der neue Name lautete Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Rund ein Jahr später wurden dann auch die verschiedenen Fernseh- und Radiosender unter der Marke SRF lanciert.
Diese Namensänderung war gar nicht im Sinne des Verbands Swiss Retail Federation, der sich bereits seit dem Jahr 2000 mit SRF abkürzte. Der Detaillistenverband fühlte sich in seinen Kennzeichenrechten verletzt und reichte Klage ein.
Die Hauptverhandlung wurde Mitte Februar vor dem Handelsgericht in Bern eröffnet. Der Anwalt der Klägerschaft betonte vor Gericht, die Verantwortlichen von Schweizer Radio und Fernsehen hätten ohne weiteres herausfinden können, dass die Abkürzung SRF vom Detaillistenverband benützt werde.
«Nur sporadisch gebraucht»
Die Swiss Retail Federation habe die Abkürzung SRF vor dem Rechtsstreit nur informell und sporadisch gebraucht, betonte hingegen die Anwältin von Schweizer Radio und Fernsehen. Dies begründe noch kein Anrecht auf den Schutz des Namens. Dass das Kürzel seit Ausbruch des Rechtsstreits häufiger benutzt werde, ändere nichts an der Sache.
Bereits kurz nach Prozessauftakt signalisierten die Anwälte Bereitschaft, über eine aussergerichtliche Lösung zu verhandeln. Die beiden Parteien nahmen daraufhin Vergleichsverhandlungen auf. Hinter verschlossenen Türen wurde um eine gütliche Einigung gerungen – mit Erfolg, wie nun bekannt wurde. Die Gerichtsverhandlung wird daher nicht fortgesetzt.
Die Swiss Retail Federation – früher unter dem Namen Waren- und Kaufhäuserverband (VSWK) bekannt – vertritt seit 1937 die Interessen von Mittel- und Grossbetrieben des schweizerischen Detailhandels. Die Mitglieder erwirtschaften jährlich einen Umsatz von rund 12 Milliarden Franken und beschäftigen 40’000 Personen.