Die SRG hat einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) ans Bundesgericht weitergezogen. Sie wehrt sich gegen die Beurteilung einer «Arena»-Sendung. Die UBI hatte diese als nicht sachgerecht kritisiert, weil Frauen deutlich in der Minderheit waren.
Thema der Sendung vom April letzten Jahres war die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», für die derzeit Unterschriften gesammelt werden. Bei der UBI ging im Anschluss eine Beschwerde ein, in der auf die unzureichende Vertretung von Frauen in der Sendung hingewiesen wurde.
Damit sei die Sicht der Frauen nicht zum Ausdruck gekommen, so die Beschwerdeführer. Die Auswahl der Diskussionsteilnehmer habe den Anschein erweckt, es handle sich um einen politischen Vorstoss, der primär Männer betreffe.
Zu enge Optik
Die UBI hielt in ihrer Antwort fest, dass die Frauen in der beanstandeten Sendung tatsächlich klar in der Minderheit waren. Dies alleine sei allerdings noch kein Verstoss gegen das Rundfunkrecht, da keine Quotenregelung bestehe. Die Diskussion habe aber eine zu «enge Optik» aufgewiesen.
Jene Aspekte der Initiative, die vor allem die weibliche Bevölkerung betreffen, seien nur am Rande zur Sprache gekommen. Die UBI hiess die Beschwerde schliesslich gut. Die Sendung habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Die SRG wehrt sich nun gegen diese Auslegung. Sie hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. SRG-Sprecher Daniel Steiner bestätigte am Freitag auf Anfrage der sda eine entsprechende Meldung des Online-Medienmagazins «Infosperber».
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitarbeitern. Im vergangenen Jahr behandelte die Kommission 20 Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen, von denen sie vier guthiess.