In der Diskussion über den Service Public setzt die SRG auf eine Zusammenarbeit mit den privaten Medien. Die Verleger ihrerseits wollen einander ergänzende Medienangebote. Die SRG dürfe private Angebote nicht konkurrenzieren.
Das Ringen um den konkreten Inhalt des Service Public zwischen den privaten Verlagen und dem Schweizer Radio und Fernsehen dauert seit Jahren. Die Konzession der SRG läuft Ende 2017 aus. Mit Blick auf die parlamentarische Debatte machten beide Seiten an einer Konferenz des Verbandes Schweizer Medien (VSM) am Mittwoch in Bern ihre Positionen nochmals deutlich.
SRG soll Kernauftrag erfüllen
Die privaten Verlage anerkennen, dass die SRG einen wichtigen Beitrag für die Grundversorgung mit Radio- und TV-Angeboten in allen Landessprachen leistet, wie VSM-Vizepräsident und Tamedia-Verwaltungsratspräsident Pietro Supino sagte. Sie wehren sich jedoch gegen den Expansionsdrang der SRG.
Die SRG solle sich vielmehr auf ihren inhaltlichen Auftrag konzentrieren. Selbstbeschränkung sei namentlich im Online-Geschäft nötig.
Auch im Werbemarkt presche die SRG mit der Gründung der gemeinsamen Vermarktungsplattform von Swisscom, Ringier und SRG vor. Wenn die SRG Mass halte, entstehe Raum für private Angebote.
SRG ruft zu Kooperationen auf
SRG-Generaldirektor Roger de Weck erwiderte, Kooperation statt Konfrontation sei das Gebot der Stunde. SRG und die Verlage hätten weitgehend gleiche Interessen.
Niemand könne angesichts der mächtigen internationalen Konkurrenz durch Google und Facebook mehr im Alleingang erfolgreich sein. Wenn die Schweizer Medien sich nicht zusammenrauften, werde es keine Werbegelder mehr für sie geben.
«Ich strecke meine Hand aus für eine Zusammenarbeit», rief de Weck den Verlegern zu. Als Beispiel erwähnte de Weck die Kooperation des Westschweizer Radio und Fernsehens (RTS) mit Lokalradiostationen in der Berichterstattung über die Fussball-EM in Frankreich. In der Technik (Smart TV/HbbTV), in der Vermarktung und beim Austausch von Inhalten stehe die Tür für eine Zusammenarbeit weit offen.
Nach Ansicht des ehemaligen Swisscom-Konzernchefs und heutigen Verwaltungsratspräsidenten des Medienvermarkters Goldbach Group, Jens Alder, leidet der Service Public an drei Systemfehlern. Die Medienangebote der SRG gingen über die Grundversorgung hinaus. Das Controlling sei intransparent und die Programme seien ein öffentliches Gut, befänden sich also nicht im Eigentum der SRG.
Bericht des Bundesrates
Der Bundesrat hatte im letzten Juni in einem Bericht festgehalten, dass die Schweiz aus demokratie- und gesellschaftspolitischen Gründen auch in Zukunft eigenständige Service-Public-Angebote in Radio, Fernsehen und Internet braucht. Die Landesregierung setzt dabei auf ein gemischtes Modell aus Gebühren und Werbung.
Weiterhin verboten sein soll der SRG die Online-Werbung – solange die Einnahmen der SRG insgesamt stabil bleiben. Sollten die Einnahmen sinken, behält sich die Regierung vor, dieses Verbot zu überdenken. Überzeugt ist der Bundesrat davon, dass die SRG ihr Service-Public-Angebot an die digitalen Verhältnisse anpassen muss.
Der Ständerat wird am 26. September über den Service-Public-Bericht des Bundesrates diskutieren. Die vorberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hatte zuvor eine Rückweisung des Berichtes an den Bundesrat abgelehnt. Die Kommission des Nationalrates hatte letzte Woche den Bericht kritisiert und einen Zusatzbericht verlangt.