Die SRG soll künftig Live-Ereignisse im Internet als Erstausstrahlung übertragen dürfen. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion angenommen. Bisher müssen Erstausstrahlungen im Internet bewilligt werden. Zudem sind sie nur bei gleichzeitiger Ausstrahlung im TV erlaubt.
Der Nationalrat hat die Motion von Evi Allemann am Dienstag mit 106 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Allemann begründete ihren Vorstoss unter anderem damit, dass er einer „neuen Medienrealität“ Rechnung trage. Die SRG soll ihre Tätigkeit auf neue Medien ausweiten können, ohne dass ihr Steine in den Weg gelegt würden.
Natalie Rickli (SVP/ZH) bekämpfte den Vorstoss, der in ihren Augen „zu weit geht“. Er mache das Internet zu einem eigenen Medium und stelle es mit Fernsehen und Radio gleich. „Das konkurrenziert die privaten Medien einmal mehr ganz direkt“, sagte Rickli.
Der Bundesrat unterstützte die Motion. Laut Medienministerin Doris Leuthard sollten sich die Erstübertragungen im Internet aber auf politische und wirtschaftliche Ereignisse beschränken. Da in Sport und Unterhaltung kommerzielle Interessen vorhanden seien, lehnt der Bundesrat deren Übertragung ab.
Die Motion geht nun in den Ständerat, die sie im Sinne des Bundesrats auf politische und wirtschaftliche Ereignisse beschränken kann.