Die St. Galler Kantonspolizei will im Internet über die Standorte von neuen Radargeräten informieren. Anderen Anbietern sind solche Informationen verboten. Als Betreiber dürfe man die Standorte aber mitteilen, heisst es von der Polizei.
«Uns wurde unterstellt, dass es uns nur um Mehreinnahmen geht», erklärte Polizeisprecher Hanspeter Krüsi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Deshalb würden die Standorte der neuen Tempomessgeräte auf der Homepage der Kantonspolizei sowie über Facebook veröffentlicht. Man wolle zeigen, dass die Verkehrssicherheit für die Platzierung der Geräte massgebend sei.
Die fünf Messgeräte werden an sogenannten Unfallschwerpunkten platziert oder in der Nähe von Schulen oder Heimen aufgestellt. Die Kantonspolizei berücksichtige auch Reklamationen und Anfragen von Gemeindebehörden oder Quartiervereinen sowie von Eltern- oder Jugendorganisationen, heisst es in einer Mitteilung.
Veröffentlichungsverbot gilt nicht
Für die Betreiber von Radaranlagen gelte das vom Bund erlassene Veröffentlichungsverbot nicht, betonte Krüsi. Einen Effekt hätten die Geräte ohnehin: «Wenn sich die Leute vorab über die Standorte informieren, beschäftigen sie sich mit dem Thema Geschwindigkeit.» Auch kleine Tempodifferenzen seien entscheidend: Wenn man mit 50 km/h vor einem Fussgängerstreifen noch anhalten könne, bedeute ein Tempo von 55 km/h, dass man vier Meter weiter fahre.
Der Kauf der fünf neuen Geschwindigkeitsmessanlagen war vom St. Galler Kantonsrat 2013 im Rahmen des letzten Sparpakets beschlossen worden. Bereits für 2014 wurden Mehreinnahmen von 6,8 Mio. Franken budgetiert. Doch die Geräte haben Verspätung. Zuerst musste abgewartet werden, bis die Massnahme in der Novembersession definitiv beschlossen wurde. Danach gab es Lieferverzögerungen.
Der Kanton St. Gallen habe bisher im Vergleich zu anderen Kantonen weniger Geräte einsetzen können, erklärte der Polizeisprecher. Das zeige auch ein Vergleich der Einnahmen aus Geschwindigkeitsbussen, beispielsweise mit dem Kanton Luzern.