Der St. Galler Erziehungsrat krebst zurück. Er hat beschlossen, dass die Noten 1 und 2 auf absehbare Zeit nicht abgeschafft werden. Das St. Galler Modell löste Kritik aus, ist aber noch nicht vom Tisch: Die Notengebung soll im Volksschulgesetz verankert werden.
Im Mai startete dann im Kanton St. Gallen die Vernehmlassung über ein neues Beurteilungskonzept des Erziehungsrats. Darin wird die Abschaffung der Noten 1 und 2 in den Zeugnissen vorgeschlagen.
Die Beurteilung des Leistungsstandes solle zwar weiterhin über Noten erfolgen, argumentierte der Erziehungsrat. Eine differenzierte Abstufung von ungenügenden Leistungen werde aber als «wenig sinnvoll erachtet».
Deshalb solle auf die beiden schlechtesten Noten verzichtet werden. In der Fachkonsultation, die inzwischen ausgewertet ist, hätten sich dazu offene Fragen ergeben, heisst in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Donnerstag.
Warten auf Volksschulgesetz
Die Einführung des neuen St. Galler Lehrplans verlangt gewisse Anpassungen auch im Bereich der Beurteilung. Es geht dabei aber in erster Linie um formale Punkte, vorab die Anpassung der Zeugnisgestaltung an die Begrifflichkeit des Lehrplans.
Diese Schritte sind politisch nicht umstritten. Sie werden daher vom Erziehungsrat an einer nächsten Sitzung vorgezogen beschlossen, damit der Lehrplan ab dem Schuljahr 2017/18 auch insoweit problemlos angewendet werden kann.
Über die künftige Notenskala wird der Erziehungsrat in einer zweiten Etappe befinden, sobald der neue Wortlaut des Volksschulgesetzes feststeht und die Fragen um die Notenwerte 1 und 2 geklärt sind.
Im November 2015 hiess der St. Galler Kantonsrat eine SVP-Motion gut, in der die gesetzliche Verankerung der Leistungsbeurteilungen über Noten verlangt wurde. Fest steht aber, dass auf das Schuljahr 2017/18 die Notenskala nicht verändert wird, wie es weiter heisst.