St. Galler Gesundheitsdirektorin nimmt zum „Fall Wil“ Stellung

Die Verurteilung der Chefärztin Gynäkologie des Spitals Wil wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod einer Patientin könnte für die Chefärztin disziplinarische Konsequenzen haben. Der Verwaltungsrat der Spitäler entscheidet Ende August darüber.

Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann vor den Medien (Bild: sda)

Die Verurteilung der Chefärztin Gynäkologie des Spitals Wil wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod einer Patientin könnte für die Chefärztin disziplinarische Konsequenzen haben. Der Verwaltungsrat der Spitäler entscheidet Ende August darüber.

Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann nahm am Mittwoch zum „Fall Wil“ Stellung. Bei dem tragischen Einzelfall im Jahr 2007 seien gravierende Fehler passiert, sagte sie. Eine 34-jährige Mutter war nach der Totgeburt ihres achten Kindes an einem Gebärmutterriss gestorben.

Die Frau, die stark blutete, wurde wegen einer Fehldiagnose der Chefärztin stundenlang falsch behandelt. Sie starb nach ihrer Überführung im Kantonsspital St. Gallen. Das Kreisgericht Wil verurteilte die Chefärztin Mitte Juli rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Drei weitere Ärzte vor Gericht

Der Kanton informierte am 14. August über den Fall. Unerwähnt blieb dabei, dass sich Ende August und Anfang September drei weitere Ärztinnen und Ärzte wegen des Todesfalls vor Gericht verantworten müssen. Auch ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die beantragten Strafen sind aber deutlich milder.

Verschiedene Medien warfen der Gesundheitsdirektorin vor, ihr Departement habe ungenügend und zu spät kommuniziert. Hanselmann räumte an der Medienkonferenz ein, sie würde heute rascher informieren.

Man habe bei der Information den Persönlichkeitsschutz und die Bedürfnisse der Betroffenen in den Vordergrund gestellt, sagte sie. Der hinterbliebene Ehemann habe überhaupt keine Öffentlichkeit des Falles gewollt.

Qualitätssicherung verbessert

Spitalchef René Fiechter erklärte, das Spital habe unmittelbar nach dem Todesfall 2007 die Qualitätssicherung verbessert. Dazu gehörten regelmässige Fallbesprechungen, das Einholen von Zweitmeinungen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Geburtshilfe und Anästhesie.

Der fehlbaren Chefärztin hat das Spital einen Coach und Begleiter zur Seite gestellt: Urs Haller emeritierter Professor und früherer Direktor der Universitätsfrauenklinik Zürich. Haller attestierte der Chefärztin an der Medienkonferenz eine hohe fachliche Kompetenz.

Der Spital-Verwaltungsrat stellte am 14. August in Aussicht, dass die Chefärztin in ihrer Funktion bleiben könne. Bis zum Entscheid am 31. August arbeitet die Chefärztin nicht.

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