Das St. Galler Kantonsgericht hat eine bedingte Geldstrafe gegen einen «Blick»-Journalisten bestätigt. Dieser soll 2011 einen Privatdetektiv dazu angestiftet haben, illegal Polizeifotos von Tatverdächtigen in einem Vergewaltigungsfall zu beschaffen.
Die Berufung des Journalisten wurde abgewiesen und ein Urteil des Kreisgerichts Wil aus dem Jahr 2013 bestätigt, wie das Kantonsgericht am Dienstag bekanntgab. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der «Blick» hatte im Mai 2011 über die Verhaftung zweier Taxifahrer in St. Gallen berichtet, denen Vergewaltigungen vorgeworfen wurden. Der Bericht war mit Fotos der Tatverdächtigen bebildert. Einer der beiden abgebildeten Männer war aber unschuldig.
Der Journalist hatte bei seinen Recherchen Kontakt zu einem Privatdetektiv. Dieser beschaffte von einem Polizisten die Bilder der beiden Tatverdächtigen. Er soll dem Polizisten angegeben haben, er wolle die Bilder einem möglichen weiteren Vergewaltigungsopfer zeigen.
Unschuldiger am Pranger
Indem die Boulevardzeitung die Fotos publizierte, prangerte sie den Vergewaltiger, aber auch dessen unschuldigen Bruder öffentlich an. Dieser wehrte sich gegen die Veröffentlichung und verlangte Schadenersatz sowie Genugtuung. Es kam zu einer Strafuntersuchung.
2013 verurteilte das Kreisgericht Wil den Journalisten, den Privatdetektiv und den Polizisten wegen Amtsgeheimnisverletzung beziehungsweise Anstiftung dazu. Es sprach bedingte Geldstrafen von 240 Tagessätzen (Detektiv), 60 Tagessätzen (Journalist) und 45 Tagessätzen (Polizist) aus.
Der Detektiv und der Polizist akzeptierten die Strafen. Beide sind heute nicht mehr in ihren früheren Berufen tätig. Der Journalist hingegen focht das Urteil an, so dass sich am Montag das St. Galler Kantonsgericht mit dem Fall befassen musste.
Freispruch gefordert
Der «Blick»-Mitarbeiter beantwortete die Fragen des Gerichts nur teilweise. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Journalist habe weder gewollt noch gewusst, dass der Privatdetektiv einen Polizeibeamten zur Amtsgeheimnisverletzung anstiftete. Er habe den Detektiv lediglich gefragt, ober etwas über den Fall wisse.
Der Staatsanwalt sah dies anders: der Journalist habe gewusst, dass der Detektiv – selber ein ehemaliger Polizist – gute Kontakte zur Polizei hatte. Der Detektiv habe der Zeitung auch in einem anderen Fall Informationen aus Polizeiquellen geliefert.
Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts und wies die Berufung ab. Es auferlegte dem Journalisten 4500 Franken Verfahrenskosten.
Schadenersatz und Genugtuung
Abgewiesen wurde auch die Berufung des Mannes, der zu Unrecht mit Bild im «Blick» angeprangert wurde. Er verlangte vom Journalisten 10’000 Franken Schadenersatz und 20’000 Franken Genugtuung. Sein Anwalt sprach von einer «äusserst krassen» Persönlichkeitsverletzung. Nun muss der Mann seine Forderung auf dem Zivilweg geltend machen.