Die St. Galler Staatsanwaltschaft will eine „neue Spirale der Gewalt bei radikalen Fussball-‚Fans'“ festgestellt haben, wie sie am Freitag mitteilte. Sie verteidigt ihre Nulltoleranz-Doktrin im Vorgehen gegen das Schmuggeln von Pyrotechnik in die AFG Arena.
Gemäss Communiqué von Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt im Kanton St. Gallen, wirft Thomas Grander, Co-Leiter der Fanarbeit Basel, den St. Galler Behörden vor, ihre Nulltoleranz-Doktrin trage zur Eskalation bei. Demnach hält Grander Ausschreitungen bei den Eingangskontrollen für gefährlicher als das Abbrennen von Fackeln.
Hansjakob will vom restriktiven Vorgehen der St. Galler Behörden aber nicht abkommen. Er begründet das mit folgenden Worten: „Wer Pyros in die AFG Arena schmuggelt, begeht ein Vorgehen gegen das Sprengstoffgesetz, das von Amtes wegen verfolgt werden muss.“
Videomaterial wird gesichtet
Vor dem Spiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel vom letzten Samstag haben vermummte Basel-Fans nach einer Eskalation in Zusammenhang mit der Eingangskontrolle eine WC-Anlage demoliert. Es entstand Sachschaden von mehreren zehntausend Franken, wie es im Communiqué der St. Galler Staatsanwaltschaft vom Freitag heisst.
Drei Randalierer wurden vorübergehend festgenommen und in einem beschleunigten Verfahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Polizei beauftragt, Videoaufnahmen der WC-Zerstörung zu sichten um allenfalls weitere Randalierer ermitteln zu können. Gelingt das, so müssen diese möglicherweise solidarisch für den Schaden haften.
Auch ein St. Galler verurteilt
In einem anderen Zusammenhang wurde ein St. Galler Fan von der Polizei kontrolliert. Im Kofferraum seines Fahrzeugs befanden sich laut Communiqué eine Wollmütze mit Skibrille, ein Pfefferspray, ein Elektroschockgerät, ein Teleskop-Schlagstock und ein Schlagring.
Ein anderer, vorbestrafter St. Galler Ultra bestellte im Ausland zwei Messer, die in Gürtelschnallen eingearbeitet sind. Die Sendung wurde am Zoll beschlagnahmt. Der Besteller wurde im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt.
Eine offene bedingte Geldstrafe von 4000 Franken wird ebenfalls zur Zahlung fällig. Der Entscheid ist indes noch nicht rechtskräftig.