St. Galler Staatspersonal soll an Pensionskassen-Sanierung zahlen

Die St. Galler Staatsangestellten sollen sich mit bis zu 100 Millionen Franken an der Fusion und Verselbständigung ihrer beiden Pensionskassen beteiligten, die eine Deckungslücke aufweisen. Dies beantragt die vorberatende Kommission des Kantonsrats.

Den Staatsangestellten soll im Kanton St. Gallen mehr vom Lohn abgezogen werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Die St. Galler Staatsangestellten sollen sich mit bis zu 100 Millionen Franken an der Fusion und Verselbständigung ihrer beiden Pensionskassen beteiligten, die eine Deckungslücke aufweisen. Dies beantragt die vorberatende Kommission des Kantonsrats.

Schon in der ersten Lesung des „Gesetzes über die St. Galler Pensionskasse“ im vergangenen November hatten FDP und SVP eine finanzielle Beteiligung des Personals beantragt. Der Rat lehnte dies damals ab. Ende Februar findet die zweite Lesung im Kantonsrat statt.

Das Gesetz regelt die Fusion der Versicherungskasse für das Staatspersonal mit der kantonalen Lehrerversicherungskasse. Die neu entstehende Pensionskasse wird zudem, wie vom Bund vorgeschrieben, auf Anfang 2014 verselbständigt.

Gemäss der Mitteilung des Kantons vom Donnerstag beträgt die Deckungslücke der beiden St. Galler Kassen etwa 300 Millionen Franken. Davon sollen die Versicherten, gemäss dem Antrag der vorberatenden Kommission, ein Drittel bezahlen. Der Kanton müsste dann noch 200 Millionen Franken einschiessen.

Zusätzlicher Lohnabzug von 1 Prozent

Die vorgeschlagene Beteiligung des Staatspersonals würde bedeuten, dass den Angestellten in den nächsten sechs bis sieben Jahren jeweils ein zusätzliches Prozent vom Lohn abgezogen würde. Die Summe dieser Abzüge ergäbe die 100 Millionen Franken.

Die Regierung beantragt ebenfalls einen Beitrag des Personals an die Sanierung der Pensionskassen. Sie will diesen aber auf 50 Millionen Franken beschränken, wie sie mitteilte.

100 Millionen Franken auf Kosten des Staatspersonals wären nach Ansicht der Regierung nicht gerechtfertigt. Die Versicherten müssten sich nämlich bereits ab diesem Jahr an der Sanierung der Kassen beteiligen, durch höhere Beiträge und eine Verlängerung der Beitragspflicht bis zum Alter von 65 Jahren.

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