St.Galler Taxifahrer muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Ein St. Galler Taxifahrer, der zwei Frauen vergewaltigt haben soll, wird mit einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren bestraft. Der 43-jährige Türke hatte vor dem Kantonsgericht einen Freispruch verlangt. Er sprach von einvernehmlichem Sex.

Strafmass für Vergewaltigung erhöht (Bild: sda)

Ein St. Galler Taxifahrer, der zwei Frauen vergewaltigt haben soll, wird mit einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren bestraft. Der 43-jährige Türke hatte vor dem Kantonsgericht einen Freispruch verlangt. Er sprach von einvernehmlichem Sex.

Das Kantonsgericht hat den Schuldspruch der Vorinstanz geschützt und das Strafmass von fünf auf fünfeinhalb Jahre erhöht. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid hat sich der Taxifahrer der Freiheitsberaubung, Entführung, Vergewaltigung und sexuellen Nötigung schuldig gemacht.

Er darf während fünf Jahren seinen Beruf nicht mehr ausüben. Den beiden Opfern muss der Angeklagte eine Genugtuungssumme von 15’000 beziehungsweise 20’000 Franken zahlen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Mann in Sicherheitshaft.

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