Staatsanwältin fordert acht Jahre Haft für «Zahnarzt des Horrors»

Acht Jahre Haft für den «Zahnarzt des Horrors». Das fordert die Anklage für einen Zahnarzt, der in Frankreich Dutzenden Patienten mit unnötigen Eingriffen schweren Schaden zufügte.

Ein Zahnarzt in Frankreich fügte Dutzenden Patienten mit unnötigen Eingriffen schweren Schaden zu. Jetzt steht er vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von acht Jahren Gefängnis. (Symbolbild) (Bild: sda)

Acht Jahre Haft für den «Zahnarzt des Horrors». Das fordert die Anklage für einen Zahnarzt, der in Frankreich Dutzenden Patienten mit unnötigen Eingriffen schweren Schaden zufügte.

Die Staatsanwältin warf dem Niederländer am Montag zum Abschluss eines Prozesses in der zentralfranzösischen Stadt Nevers Habgier und «Gleichgültigkeit gegenüber anderen» vor sowie «Freude daran, Leid zuzufügen».

Der 51-Jährige habe an seinen Patienten «unnötige und schmerzhafte Eingriffe» vorgenommen, um Geld von der Krankenversicherung zu kassieren, sagte Staatsanwältin Lucile Jaillon-Bru in ihrem Schlussplädoyer. Dem Zahnarzt warf sie vor, seine Vergehen nicht einzugestehen und vor seiner Verantwortung «fliehen» zu wollen.

Während des Prozesses hatte der Niederländer auf Fragen stets «kein Kommentar» geantwortet und nur einmal eingeräumt, er habe sich damals in einer «psychischen Situation befunden, in der die Menschen um mich herum mich nicht interessierten».

Über hundert Betroffene

Der Zahnarzt hatte sich 2008 in der kleinen Gemeinde Château-Chinon niedergelassen, nachdem er von einem Headhunter angeworben worden war. In der Region herrscht ein dramatischer Ärztemangel, die Ankunft des Niederländers wurde von den Bewohnern als Segen empfunden.

In der Folge aber häuften sich die Klagen von Patienten, und bei den Abrechnungen des Arztes tauchten zahlreiche Unregelmässigkeiten auf. So berichtet eine Patientin, der Mediziner habe ihr die Nerven gesunder Zähne abgetötet, Zähne ohne medizinische Notwendigkeit gezogen und eine zu kleine Krone eingesetzt.

Mehr als Hundert betroffene Patienten klagten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt unter anderem in 53 Fällen Verstümmelung vor, in zahlreichen weiteren Fällen vorsätzliche Gewalt. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden.

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