Die Ermittlungen gegen einen Schweizer im Zusammenhang mit den Neonazi-Morden in Deutschland sind um den Verdacht auf Beihilfe zum Mord erweitert worden. Dies sei allerdings „vor allem aus Verfahrensgründen“ so entschieden worden, sagte ein Sprecher der Kantonspolizei Bern.
„Weiterhin im Vordergrund steht der ursprüngliche Verdacht auf Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“, bestätigte Polizeisprecher Michael Fichter Berichte der Zeitungen „Tages-Anzeiger“ und „Bund“ vom Mittwoch.
Aufgrund dieses Verdachts hatte ein Richter die Untersuchungshaft für den bereits am 7. Februar festgenommen Mann aus dem Berner Oberland bestätigt. Konkret prüfen Ermittler, ob der Mann der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ die Pistole vom Typ Ceska besorgt hat, die für die Mordanschläge benutzt wurde.
Schweizer „Gehilfenschaft“
Die Ermittlungen in der Schweiz erfolgen auf Bitten der deutschen Polizei. Dass sie jetzt um den Verdacht „Gehilfenschaft zu Mord“ erweitert wurden, könnte nach Einschätzung juristischer Kreise damit zusammenhängen, dass dadurch eine längere Untersuchungshaft ermöglicht wird. Die Berner Kantonspolizei äusserte sich dazu nicht.
Nach Angaben des „Tages-Anzeiger“ bestreitet der Verdächtige alle Vorwürfe im Zusammenhang mit einer möglichen Weitergabe der Ceska. „Die Ermittler scheinen ihm seine Unschuldsbeteuerung bislang nicht abzunehmen“, berichtete die Zeitung. Der Beschuldigte habe früher bereits einmal illegal eine andere Waffe mit sich im Auto mitgeführt, als er angehalten wurde.
Damals habe der Mann bereits einige Zeit in der Schweiz in Untersuchungshaft gesessen. Ein rechtsextremer Hintergrund ist bei ihm aber laut Polizeiangaben bislang nicht bekanntgeworden. Auch bei einem anderen Schweizer, der im Zusammenhang mit der Weitergabe der Pistole vernommen worden war, fand die Polizei keine solchen Hinweise.