Staatsanwalt fordert für Angeklagten lebenslängliche Verwahrung

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hat im Prozess zum Tötungsdelikt Adeline am Donnerstag eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Der 42-jährige soll zudem zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Der Angeklagte verfolgte das Plädoyer des Generalstaatsanwalts Olivier Jornot am Donnerstag regungslos. (Bild: sda)

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hat im Prozess zum Tötungsdelikt Adeline am Donnerstag eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Der 42-jährige soll zudem zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Eine ordentliche Verwahrung reiche nicht, sagte Jornot am Donnerstag am Ende seines Plädoyers, bei dem er den vollen Gerichtssaal bis zum Schluss im Unklaren über die Frage der Höchststrafe liess. Der Staatsanwalt sah den Angeklagten als dauerhaft nicht therapierbar an.

Jornot forderte einen Schuldspruch in sämtlichen Anklagepunkten wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls. Der Angeklagte nahm das Plädoyer des Staatsanwalts ohne Regung hin.

Die gesamten Aussagen zu Tötungsdelikt durch den Angeklagten seien falsch gewesen, sagte Jornot in seinem Plädoyer. Fast alle Angaben hätten nach einem Abgleich mit anderen Zeugenaussagen oder Untersuchungselementen korrigiert werden müssen.

Auch das Messer habe er sich gezielt mit Hinblick auf das Tötungsdelikt gekauft. Er hatte vom Zentrum «La Pâquerette» ein Klappmesser für die Pflege für Pferdehufe bewilligt erhalten, aber in eigener Initiative die Bestellung auf ein anderes Messer geändert, das sich mit einer Hand öffnen lässt.

Bluttat klar geplant

Auch den Ort des Verbrechens bei einem verlassenen Haus in der Nähe des Reitzentrums, in dem er eine Therapie hätte absolvieren sollen, habe er bei einem ersten Freigang auskundschaftet. Am Vormittag hatten die Angehörigen des Opfers vor Gericht ausgesagt.

Der damalige Lebenspartner der getöteten Adeline hat das Resozialisierungszentrum «La Pâquerette» am Donnerstag vor Gericht scharf kritisiert. Die Eltern forderten die lebenslängliche Verwahrung des Angeklagten.

Drei Tage auf der Flucht

Der 42-jährige Angeklagte hatte die Therapeutin auf einem Freigang am 12. September 2013 in einen Wald entführt und ihr die Kehle durchgeschnitten. Danach flüchtete er nach Polen, wo er laut Anklage seine Ex-Freundin töten wollte.

Nach einer dreitägigen Flucht wurde er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert.

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